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OLG: Länderliste kann Basis für Arzneiversand aus dem Ausland sein

Berlin (ots)

Frankfurt/Berlin, 28. Juni 2007 (DAV) - In zweiter
Instanz hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main eine Klage 
des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) abgewiesen. In dem Verfahren 
aus dem Jahr 2000 geht es um den Versandhandel von Arzneimitteln aus 
den Niederlanden nach Deutschland.
Im Nachgang zu einer bereits vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) 
entschiedenen Fragestellung sollte u.a. geklärt werden, ob eine 
Länderliste aus dem Bundesgesundheitsministerium die Basis für den 
Versand von Arzneimitteln aus bestimmten europäischen Ländern sein 
könne. Das OLG ist der Ansicht, dies sei zulässig; ließ aber die 
Revision vor dem Bundesgerichtshof zu.
Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Hermann 
Stefan Keller, sagte: "Ich habe meine Zweifel, ob damit dem 
Verbraucher ein Dienst erwiesen wird. Denn das Urteil erlaubt, 
Arzneimittel ohne Einhaltung deutscher Sicherheitsstandards an 
deutsche Patienten zu versenden."

Pressekontakt:

Christian Splett
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Jägerstraße 49/50, 10117 Berlin
Tel.: 030-40004-137, Fax: -133
Email: pressestelle@abda.aponet.de
Internet: www.abda.de, www.aponet.de

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