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BDZV zu Pressekartellrecht: Zu starke Einschränkungen bei Verlagskooperationen

Berlin (ots)

Die vom Bundestag heute in Berlin - gegen die
Stimmen der Opposition - verabschiedeten Regelungen zur
Pressefusionskontrolle werden vom Bundesverband Deutscher
Zeitungsverleger (BDZV) im Grundsatz begrüßt. Die
Parlamentsentscheidung folge der dringenden Notwendigkeit, die
mittlerweile mehr als 30 Jahre geltenden, heute jedoch die
Zukunftsfähigkeit der Tageszeitungsverlage bedrohenden restriktiven
pressespezifischen Regelungen im Kartellrecht zu liberalisieren. Mit
ihrer Entscheidung hätten die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die
Grünen anerkannt, dass im Medienmarkt ein gravierender Strukturwandel
zu Lasten der Zeitungen stattgefunden habe.
Neben der unumstrittenen Anhebung der Schwellenwerte findet die
Tatsache Anerkennung, dass die Koalitionsfraktionen dem Grundgedanken
des Gesetzentwurfs der Bundesregierung gefolgt seien, Kooperationen
zwischen Zeitungsunternehmen zu erleichtern und damit der
Zusammenarbeit in verlagswirtschaftlichen Fragen den Vorrang vor
Fusionen einzuräumen, sagte ein Sprecher des Verbands. Bedauerlich
sei allerdings, so der BDZV, dass die vorgesehenen
Kooperationserleichterungen mit Vorgaben belastet seien, die in der
Verlagswirklichkeit eine Umsetzung verhinderten.
Bedauerlich sei auch, dass Regierungskoalition und Opposition es
nicht geschafft hätten, sich im Vorfeld der heutigen
Bundestagsentscheidung in dieser für die Zeitungsbranche so wichtigen
Thematik auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen. Gleichwohl sei
anzuerkennen, dass auch in dem Antragspapier der CDU/CSU-Fraktion
Kooperationserleichterungen nicht gänzlich abgelehnt würden. Als
"nicht nachvollziehbar" bezeichnete der BDZV, dass die
Unionsfraktionen in einem eigenen Entschließungsantrag die seit
Jahren zu beobachtenden gravierenden strukturellen Veränderungen im
Zeitungsmarkt in Frage stellen. In die bevorstehenden Beratungen im
Bundesrat und gegebenenfalls auch im Vermittlungsausschuss setzt der
BDZV die Erwartung, dass alle politisch Verantwortlichen ihrer
Verpflichtung gerecht werden, gesetzliche Rahmenbedingungen zu
schaffen, mit denen die Zeitungsvielfalt und die publizistische
Qualität der Zeitungen auch tatsächlich langfristig gesichert werden
können.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell

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