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Doetz: Erhöhung der Rundfunkgebühren um 400 Mio. Euro pro Jahr nicht zu rechtfertigen

Berlin (ots)

Die von der KEF in ihrem Zwischenbericht jetzt
vorgeschlagene Erhöhung der Rundfunkgebühren um monatlich 1,07 Euro
ab dem 1. Januar 2005 ist nach Auffassung der privaten Rundfunk- und
Mediendiensteanbieter in Deutschland aus zwingenden sachlichen
Gründen nicht zu rechtfertigen. Für das duale Rundfunksystem würde
diese über sechsprozentige Steigerung für den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk ein zusätzliches Finanzaufkommen von ca. 400 Mio. Euro
jährlich bedeuten, was nach Auffassung des Präsidenten des Verbandes
Privater Rundfunk und Telekommunikation, Jürgen Doetz, die bereits
bestehende Schieflage des Systems zu Lasten des privaten Rundfunks
dramatisch weiter verschärfen würde. Schon heute verfügen die
Öffentlich-Rechtlichen über jährliche Gebühreneinnahmen von ca. 6,5
Milliarden Euro, während die privaten Hörfunk- und Fernsehanbieter
aus Werbung Einnahmen von ca. 4,1 Milliarden Euro erzielen.
Im Hinblick auf die anstehenden Gespräche zwischen der KEF, den
öffentlich-rechtlichen Intendanten und den Ministerpräsidenten der
Länder erinnerte Doetz vor allem die Ministerpräsidenten Stoiber und
Steinbrück an ihre frühzeitigen Festlegungen, eine Erhöhung der
Rundfunkgebühren käme mit ihnen nicht zustande. Inzwischen hätten
sich keinerlei neue Gesichtspunkte ergeben, die einen
Meinungsumschwung rechtfertigen könnten. An die Adresse der
öffentlich-rechtlichen Anstalten richtete Doetz den Vorwurf,
gegenüber der Öffentlichkeit und offensichtlich auch gegenüber der
KEF Kostensteigerungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ins Feld
geführt zu haben, die einer konkreten Überprüfung und Begründung
nicht standhalten könnten. Die privaten Rundfunkanbieter seien gerne
bereit, in einen "öffentlichen Kostenvergleich" für vergleichbare
Leistungen einzutreten, wenn ARD und ZDF endlich einmal bereit wären,
"Ross und Reiter" zu benennen, die eine Gebührenerhöhung
rechtfertigen würden. Pünktliche Verweise wie zum Beispiel die des
ZDF-Intendanten, Markus Schächter, auf die Erhöhung von
Schauspielergagen gehörten in den Bereich der Märchenerzählungen.
Der VPRT-Präsident erneuerte in diesem Zusammenhang seinen
Vorschlag, die Gebührendiskussion so lange auszusetzen, bis eine
präzise Bestimmung des Programmauftrages des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks vorgenommen worden sei, aus der dann auch mit der
notwendigen Transparenz der Mittelbedarf des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks festgestellt werden könne. Mit dem Ziel, diese Transparenz
für den Umgang der öffentlich-rechtlichen Anstalten mit
Gebührengeldern auch in Deutschland durchzusetzen und die deutsche
Medienpolitik zu veranlassen, den Programmauftrag des öffentlich-
rechtlichen Rundfunks zu präzisieren, hatte der VPRT im Frühjahr
Beschwerde bei der EU-Kommission in Brüssel eingelegt. Als einen
ersten Erfolg dieser Beschwerde bewertete Doetz die im Siebten
Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgenommene Beschränkung öffentlich-
rechtlicher Online-Aktivitäten, mit denen zumindest einige Länder
ganz offenkundig versucht hätten, die Brüsseler Klage des VPRT zu
unterlaufen.
Was im Online-Bereich in Ansätzen möglich war, müsste jedoch auch
für die Fernseh- und Hörfunkangebote der öffentlich-rechtlichen
Anstalten durchsetzbar sein, betonte Doetz. Hier reiche den privaten
Anbietern die im Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingeforderte
Selbstverpflichtungserklärung der Öffentlich- Rechtlichen nicht aus.
Der VPRT setze deshalb weiter mit "respektvollem Optimismus" auf
einen positiven Bescheid aus Brüssel, der einen wichtigen Beitrag
dazu leisten könne, die Schieflage im deutschen dualen System zu
Lasten des privaten Rundfunks abzubauen.
Für Rückfragen:
Pressesprecher 
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030 / 39880-101, E-mail:  schultz@schultz-kommunikation.de

Original-Content von: VAUNET - Verband Privater Medien, übermittelt durch news aktuell

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