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Trotz Sparzwang: Hessischer Rundfunk (HR) auch künftig in XXL
Hessischer Rundfunk vernachlässigt öffentlich-rechtlichen Auftrag

Berlin (ots)

Unter dem Deckmantel von Konzentration und
Einsparungen setzt Helmut Reitze, der neue Intendant des Hessischen
Rundfunks (HR), die Expansionsstrategie seines Vorgängers Klaus Berg
insbesondere im Hörfunkbereich unvermindert fort. In einem Schreiben
an Ministerpräsident Roland Koch fordert VPRT-Präsident Jürgen Doetz,
dass dieses Vorgehen umgehend gestoppt wird. Er hält die Aktionen des
Senders, der das duale Rundfunksystem in Hessen durch
Deregionalisierung und die Verschiebung von Frequenzen deutlich zu
seinen Gunsten verändern will, für inakzeptabel: "Nachdem der HR
seine Hörfunkprogramme Ende der neunziger Jahre unter dem Vorwand der
Digitalisierung bereits von vier auf acht Programme verdoppelt hat,
ohne dass bis heute ein einziger HR-Hörfunksender digital zu hören
ist, will der Sender jetzt auch noch die neue Nutzung von Frequenzen
unverblümt vorantreiben. Was der Öffentlichkeit mit dem Argument
einer sinnvollen Ordnung von Sendegebieten nach Frequenzen verkauft
wird, bedeutet de facto ab 2004 eine Reduzierung der bislang fünf auf
dann drei regionale Sendegebiete für die Fensterprogramme von HR4",
so der VPRT-Präsident.
Damit wird die regionale Berichterstattung, die eine wesentliche
Aufgabe des HR wäre, um 40 Prozent verringert. Diese Reduktion der
Regionalberichterstattung ermöglicht es dem HR wiederum, die UKW-
Frequenzen dort abzuziehen und diese "eingesparten Frequenzen" für
andere Programme wie beispielsweise die Jugendwelle XXL zu verwenden.
Der HR4 erhielt die bestehende umfangreiche Zahl an UKW- Frequenzen
ursprünglich jedoch nur unter der Maßgabe einer kleinteiligen
Regionalisierung. Mit der deutlichen Reduzierung der
Regionalprogramme dürfte der Anspruch des HR auf diese Frequenzen
entfallen.
"Die Vorgänge in Hessen sind symptomatisch für das Vorgehen der
öffentlich-rechtlichen Anstalten. Es kann nicht angehen, dass ein
öffentlich-rechtlicher Sender wieder einmal einen erfolgreich
operierenden Privatsender wie z.B. FFH, der im Übrigen mit sechs -
anstatt der vier vorgeschriebenen - produzierten regionalen Fenstern
wesentlich mehr zur regionalen Berichterstattung beiträgt als der HR,
durch wettbewerbsverzerrende Maßnahmen zu verdrängen sucht", erklärt
der VPRT-Präsident. Die privaten Programmveranstalter hätten kein
Problem damit, sich einem Wettbewerb mit den öffentlich-rechtlichen
Anstalten zu stellen. Allerdings müsse dieser auf beiden Seiten
transparent und zu fairen, gesetzlich konkret definierten Bedingungen
ausgetragen werden.
Nach Ansicht der Privatsender sind diese Bedingungen in
Deutschland trotz der Bemühungen einiger Bundesländer nach wie vor
nicht gegeben. Der VPRT reichte deshalb Anfang April eine Beschwerde
bei der EU-Kommission ein mit dem Ziel, Wettbewerbsverzerrungen
zwischen den öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern durch die
Umsetzung der Finanziellen Transparenzrichtlinie künftig zu
unterbinden. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Verband ausdrücklich
auch das vom Europäischen Gerichtshof kürzlich ergangene "Altmark
Trans"-Urteil zum Beihilferecht.
Für Rückfragen:
VPRT Pressesprecher 
Stefan Kühler, 
Tel.: 030-39880 101, 
Handy 0172-2525195, 
Email:  kuehler@vprt.de

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