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VPRT-Präsident Doetz zur Ministerpräsidentenkonferenz am 26. Juni 2003
Siebter Rundfunkänderungsstaatsvertrag muss fairen Wettbewerb im dualen Rundfunksystem garantieren

Berlin (ots)

Ein deutliches Signal der Bereitschaft zur
Beseitigung der strukturellen und ökonomischen Schieflage im dualen
System zu Lasten des privaten Rundfunks erwartet der Präsident des
Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT), Jürgen
Doetz, von den abschließenden Beratungen des Siebten
Rundfunkänderungsstaatsvertrages durch die Ministerpräsidenten in der
kommenden Woche. Von zentraler Bedeutung sei dabei die Verabschiedung
einer Auftragsdefinition für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk,
deren Notwendigkeit gerade mit Blick auf die aktuelle Diskussion über
die Vergabe der Übertragungsrechte der Fußballbundesliga wieder
einmal mehr als deutlich werde. Während der private Rundfunk
Kostenbewusstsein und marktgerechtes Verhalten demonstriere, habe der
öffentlich-rechtliche Rundfunk offenkundig kein Problem damit,
privatwirtschaftliche Angebote deutlich zu überbieten und damit mit
Gebührengeldern die Spielregeln des Marktes außer Kraft zu setzen.
Die Unverfrorenheit, mit der die ARD ihr Bieterverhalten der
Öffentlichkeit auch noch als ein besonders günstiges "Schnäppchen"
darzustellen versuche, könnten sich die für die Finanzierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks verantwortlichen Ministerpräsidenten
und Landesparlamente nicht gefallen lassen. Im Interesse aller
Gebührenzahler seien die Ministerpräsidenten bei ihrer Konferenz am
26. Juni 2003 aufgefordert, sich hinter die Ministerpräsidenten aus
Bayern und Nordrhein-Westfalen, Stoiber und Steinbrück, zu stellen,
die bereits ein "Moratorium" mit Blick auf eine nächste
Gebührenerhöhung gefordert hatten, um klarzustellen, dass
überteuerter Rechteerwerb bei der Festsetzung von Rundfunkgebühren
keine Rollen spielen dürfe, betonte der VPRT-Präsident.
Mit Blick auf den vorliegenden Entwurf des Siebten
Rundfunkänderungsstaatsvertrages wertete Doetz es als äußerst
positiv, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkprogramme und
Mediendienste gegen gesondertes Entgelt künftig unzulässig sein
sollen. "Es war lange überfällig, klarzustellen, dass weder
öffentlich-rechtliches Pay-TV noch Pay-Radio oder andere
Bezahlangebote vom Grundversorgungsauftrag der Anstalten gedeckt
sind. Gleiches gilt nach unserem Verständnis z. B. auch für
öffentlich-rechtliche Sport- oder Wetterportale im Internet." Für
notwendig hält Doetz allerdings die schon seit längerem von Seiten
des VPRT geforderte Klarstellung, dass der in einer neuen Definition
vorgesehene Programmbezug von Druckwerken und Mediendiensten der
Anstalten um das Kriterium der Ausschließlichkeit ergänzt wird.
Doetz: "Erst hierdurch wird sichergestellt, dass nur solche
Druckwerke und Mediendienste veranstaltet werden dürfen, die einen
direkten Bezug zum Inhalt eines tatsächlich ausgestrahlten Programms
aufweisen. So kann vor allem die Möglichkeit einer
Quersubventionierung der gebührenfinanzierten Hauptangebote des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch über nicht ausschließlich
programmbezogene Druckwerke und Mediendienste generierte Erlöse
verhindert werden."
Auf vollständige Ablehnung dagegen trifft der Vorschlag der Chefs
der Staats- und Senatskanzleien, im Rahmen des Siebten
Rundfunkänderungsstaatsvertrages eine 'Radio-Quote' zu Lasten der
privaten Rundfunkanbieter festschreiben zu wollen. "Privaten
Hörfunkveranstaltern kann nicht per Gesetz vorgeschrieben werden, in
welchem Umfang sie neue deutschsprachige Musik in ihren Programmen zu
spielen haben. Unabhängig davon, dass eine solche gesetzliche
"Radio-Quote" einen unzulässigen Eingriff in die grundgesetzlich
verankerte Programmhoheit darstellt, ist sie auch der falsche Weg, um
Newcomer und deutschsprachige Musik zu fördern," so Doetz weiter.
Die dringend erforderliche Rechtssicherheit für private
Programmanbieter im Hinblick auf eine erfolgreiche Digitalisierung
der Übertragungswege soll auch im Siebten
Rundfunkänderungsstaatsvertrag unberücksichtigt bleiben. Doetz: "Für
einen gesicherten Umstieg von der analogen zur digitalen Verbreitung
sind Rahmenbedingungen erforderlich, die die heute bestehende
Angebotsvielfalt im privaten Rundfunk nicht gefährden. Die Politik
ist aufgerufen, hierfür spätestens mit der Verabschiedung des Achten
Rundfunkänderungsstaatsvertrages Sorge zu tragen!" Die Aufnahme von
Bestimmungen, wie etwa die eines Entbündelungs- und
Vermarktungsverbotes, ist aus Sicht der VPRT-Mitglieder nicht zuletzt
wegen der aktuellen Planungen der Kabelnetzbetreiber im Hinblick auf
einen Umstieg von der analogen zur digitalen Verbreitung zwingend
erforderlich. Ein solches Verbot soll sicherstellen, dass die
Entbündelung und Vermarktung von Programmsignalen durch den
Kabelnetzbetreiber nur mit Zustimmung des jeweiligen
Programmveranstalters erfolgen kann.
Für Rückfragen:
VPRT
Pressesprecher 
Stefan Kühler
Tel.: 030-39880 101
Handy 0172-2525195
Email:  kuehler@vprt.de

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