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Privater Hörfunk vor hohen zusätzlichen finanziellen Belastungen
VPRT- und APR Mitglieder stehen durch OLG Urteil vor ernsten wirtschaftlichen Problemen

Berlin (ots)

Nach der Urteilsverkündung des OLG München im sog.
GVL-Verfahren am 30. Januar 2003 sehen sich die private
Hörfunkanbieter mit sehr ernsten wirtschaftlichen Problemen
konfrontiert. Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation
e.V. (VPRT) und die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR)
hatten beim Oberlandesgericht München gegen die GVL über einen
jahrelang gewährten Gesamtvertragsrabatt und über Abzugsposten
prozessiert.
Das OLG erklärte in seinem abschließenden Urteil die bisherige
Rabattgewährung und die möglichen Abzugskosten für nichtig. Um
rückwirkend den Gesamtvertragsrabatt des VPRT und der APR auf
gleicher Höhe zu gewähren, müsse die GVL einen Aufschlag von 5,65
Prozent auf die Einnahmen erheben. Auch könnten höchstens Abzüge von
5% durch Vermarktungskosten geltend gemacht werden. Das OLG hat die
Revision des Urteils nicht zugelassen.
"Sollte die für uns absolut unverständliche und nicht
nachvollziehbare Entscheidung des OLG München von der GVL umgesetzt
werden, ist dies für viele private Radiosender ein wirtschaftliches
Fiasko," so Hans-Jürgen Kratz, Vorsitzender des Fachbereichs Hörfunk
und Vize-Präsident des VPRT. "Durch den dramatischen Rückgang der
Werbeeinnahmen stehen viele Sender sowieso nah am Abgrund. Wenn die
GVL die gerichtlich definierten Forderungen eins zu eins umsetzt,
bleibt vielen Kollegen nur noch der Weg zum Insolvenzverwalter."
VPRT und APR, so Kratz weiter, müssten sowohl durch Einsatz aller
Rechtsmittel als auch durch Gespräche mit den Prozessgegnern nun mit
aller Kraft versuchen, den Schaden, den das Oberlandesgericht durch
seine undifferenzierte Rechtssprechung verursacht habe, so weit wie
möglich einzugrenzen. Sollte dies misslingen, sei die einmalige
Sendervielfalt und das duale Hörfunksystem in Deutschland bedroht.
Für Rückfragen: 
VPRT Pressesprecher 
Stefan Kühler, Tel.: 030-39880 101, 
Handy 0172-2525195, 
Email:  kuehler@vprt.de

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