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Zur heutigen Entscheidung des Bundesrates zur Digitalen Dividende erklärt der VPRT-Vizepräsident Fernsehen und Multimedia, Dr. Tobias Schmid:

Berlin (ots)

"Die Länder haben mit der Entscheidung einen wesentlichen Schritt zur Verwendung der Nutzung der 'Digitalen Dividende' getan und dabei entscheidende Bedingungen zur Wahrung der Rundfunkinteressen formuliert: die Übernahme der Migrationskosten und die Sicherstellung der Störungsfreiheit sowohl in der Terrestrik als auch im Kabel. Die Bundesnetzagentur hat dies nun gegenüber den zukünftigen Nutznießern der Entscheidung umzusetzen, um sicherzustellen, dass nicht der Mangel der unzureichenden Versorgung des ländlichen Raumes durch andere Mängel, wie etwa Störungen oder Vielfaltsminderungen beim Rundfunkempfang, ersetzt wird."

Der VPRT hatte die direkten und indirekten Umstellungskosten im Vorfeld auf ca. 15 Millionen Euro beziffert zzgl. Kosten zur Beseitigung von Störungen, die derzeit noch nicht näher bestimmbar sind.

Pressekontakt:

Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de

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