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Haufe aktuell: Handwerkerleistungen bereits 2005 steuerlich begünstigt - Zahlreiche Arbeiten schon jetzt abzugsfähig

Freiburg (ots)

Im Jahr 2006 sollen Handwerkerleistungen für Renovierungs-,
Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von 20 Prozent des
Rechnungsbetrages, höchstens jedoch bis 600 Euro pro Jahr, steuerlich
absetzbar sein. Diese Regelung wird nur für Arbeiten im Inland
gelten. Was viele aber nicht wissen: Ähnliche Vergünstigungen winken
bereits seit 2003, d.h. auch für das Steuerjahr 2005.
Für das Jahr 2005 gewährt das Finanzamt Steuervergünstigungen,
wenn ein Steuerzahler einen Handwerker mit Schönheitsreparaturen
beauftragt hat (z.B. malen, tapezieren). Diese im Jahr 2005
angefallenen Kosten dürfen als "haushaltsnahe Dienstleistungen" nach
§ 35a Abs. 2 EStG in Zeile 45 des Mantelbogens zur
Einkommensteuererklärung angegeben werden. Bei einer Bad- oder einer
Fassadenrenovierung gibt es bis Ende 2005 leider noch keine
Steueranrechnung. Solche Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten
sollen erst ab 2006 steuerlich begünstigt werden.
Tipp:
   Kosten für Schönheitsreparaturen sollten daher in der
Steuererklärung 2005 unbedingt angegeben werden. Dabei muss das
Finanzamt darauf hingewiesen werden, dass die Steueranrechnung
bereits 2005 unter dem Begriff "haushaltsnahe Aufwendungen" möglich
sei. Damit es dann mit der Steueranrechnung von maximal 600 Euro
klappt, müssen unbedingt die Originalrechnung und der Kontoauszug,
aus dem die Überweisung des Rechnungsbetrags ersichtlich ist,
vorgelegt werden.

Kontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Eckenstein
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel.: 0761-3683-940 oder -464, Fax: -900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

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