Bundesagentur klemmt externe Job-Börsen nicht ab
Nürnberg (ots)
Der Spiegel schreibt in seiner heutigen Ausgabe, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) die "Bekanntgabe offener Stellen im Internet drastisch beschränkt" habe. Weiter heißt es, die Behörde vergebe Arbeitsangebote bevorzugt über eigene Vermittler und nur noch eingeschränkt über den behördeneigenen Internet-Service. Auch werden weniger Daten an externe Job-Börsen ausgeliefert. Dazu erklärt die BA:
Die Zahl der Stellen, die in der Job-Börse der BA veröffentlicht sind, ist nicht gesunken. Nach wie vor können Arbeit- und Ausbildungsuchende bundesweit unter www.arbeitsagentur.de auf mehr als eine halbe Million Angebote zugreifen. Dabei gibt es unterschiedliche Suchfunktionen, von der Volltextsuche bis zur Suche nach speziellen Kriterien. Außerdem können registrierte Benutzer ihre Profile mit denen der Stellenangebote abgleichen und Bewerbungen online erstellen und versenden.
Die BA hatte bisher mit Job-Börsen und anderen Anbietern Rahmenvereinbarungen zur Übermittlung von Stellenangeboten abgeschlossen. Der daraus resultierende Massendatenexport hat zu Beschwerden von Arbeitgebern geführt, die ihre Stellenangebote ausschließlich durch die BA besetzt haben wollten. Richtig ist, dass die BA deshalb im vergangenen Sommer alle bisherigen Rahmenvereinbarungen mit Partnern gekündigt und gleichzeitig neue Verträge angeboten hat. Die neuen Verträge sehen vor, dass Stellenangebote nur noch mit Einverständnis des Arbeitgebers an Partner weitergegeben werden. Hierfür hat die BA auf eigene Kosten eine neue Schnittstelle zur Datenübermittlung entwickelt, die eine strukturierte Datenübertragung nach internationalem Standard ermöglicht. Da Arbeitgeber und Arbeit- und Ausbildungsuchende auswählen können, ob und an welche private Job-Börse ihre Stellenangebote bzw. Bewerberprofile zur Veröffentlichung im Internet weitergeleitet werden, wahrt die BA mit diesem Vorgehen die schutzwürdigen Interessen der Arbeitgeber sowie Arbeit- und Ausbildungsuchenden. Der Umfang der zur Veröffentlichung im Internet an Kooperationspartner der BA übermittelten Stellen- und Bewerberangebote hängt damit vom Willen des Arbeitgebers sowie Arbeit- und Ausbildungsuchenden ab.
Von dem neuen Angebot, das auch das Prinzip der Gegenseitigkeit der Datenlieferungen vorsieht, haben bisher knapp 30 Kooperationspartner Gebrauch gemacht.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
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