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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Pressemitteilung Nr. 25 der Bundesagentur für Arbeit vom 22. Mai 2006: Bundesagentur zu BRH-Bericht: Kompetenzen klären, Transparenz schaffen, Verwaltungspraxis verbessern

Nürnberg (ots)

Der Bundesrechnungshof hat am Freitag dem
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages einen zusammenfassenden 
Bericht über die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende 
("Hartz IV") vorgelegt. Darin stellt der Bundesrechnungshof deutliche
Mängel in der Konstruktion des Gesetzes und der Verwaltungspraxis 
fest.
Verantwortlich für diese Mängel sind aber nicht, wie von einigen 
Medien heute dargestellt, die Agenturen für Arbeit, sondern die 
Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen und Kommunen sowie die 
zugelassenen kommunalen Träger (Optionskommunen). 
Ar-beitsgemeinschaften und Optionskommunen sind nach dem 
Sozialgesetzbuch II (SGB II) für die Leistungen der Grundsicherung 
für Arbeitsuchende zuständig.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in den Arbeitsgemeinschaften
vor Ort nur begrenzte Eingriffsmöglichkeiten. In den 
Arbeitsgemeinschaften arbeiten Kommunen und Agenturen als 
gleichberechtigte Partner zusammen. In den meisten Fällen ist dabei 
nicht eindeutig geklärt, wer letztlich die Führungsverantwortung hat.
Darauf weist auch der BRH in seinem Bericht ausdrücklich hin. Die BA 
hat sich entsprechend ihres gesetzlichen Auftrags als ein Träger der 
Grundsicherung für Arbeitsuchende von Beginn an mit Nachdruck dafür 
eingesetzt, das SGB II trotz der bestehenden Besonderheiten des 
Systems und unzureichender gesetzlicher Rollenklärung zum Erfolg zu 
führen. Dabei hat sich der Vorstand der BA frühzeitig gegen die 
Regelung einer paritätischen Stimmenverteilung, wie sie in den 
Arbeitsgemeinschaften vorherrscht, ausgesprochen. Um klare 
Verantwortlichkeiten zu schaffen, hat die BA im vergangenen Jahr den 
Kom-munen angeboten, dass diese die Mehrheit in den 
Trägerversammlungen und so das letzte Entscheidungsrecht in den 
Arbeitsgemeinschaften übernehmen. Diese Lösung, die der 
Vorstandsvorsitzende der BA, Frank-J. Weise, gemeinsam mit Minister 
Clement, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und 
Gemeindebund vereinbart hat, stieß bislang allerdings bei den 
Kommunen nur auf zurückhaltende Resonanz. In vielen 
Arbeitsgemeinschaften ist die Verantwortung nach wie vor ungeklärt.
In diesem Jahr wird die BA mit einem Controlling- und 
Zielvereinbarungssystem Transparenz über die Leistungen der 
Arbeitsgemeinschaften schaffen. Zudem werden die Agenturen für Arbeit
ihre fachliche Unterstützung erweitern, um die Erledigung der 
ge-setzlichen Aufgaben in den Arbeitsgemeinschaften zu optimieren und
besser nachzuhalten. Mit den kommunalen Spitzenverbänden hat die BA 
vereinbart, das Personal in den Arbeitsgemeinschaften weiter zu 
qualifizieren, um die Verwaltungspraxis zu verbessern. Außerdem hat 
die BA das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darauf 
hingewiesen, dass mehrere tausend bislang befristete Stellen in den 
Arbeitsgemeinschaften in dauerhafte Stellen umgewandelt werden 
müssen, um personelle Stabilität zu erreichen.
Dennoch sieht die BA die Erfolgsfähigkeit der 
Arbeitsgemeinschaften grundsätzlich weiterhin als gefährdet an, 
sofern Verantwortlichkeiten ungeklärt bleiben und eindeutige 
Mehrheiten nicht vorhanden sind. Die BA erwartet eine eindeutige 
Klärung der Füh-rungsverantwortung in den ARGEn und bietet an, selbst
die Verantwortung zu übernehmen, wo die Kommunen sich nicht dazu 
bereit erklären.
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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