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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Bundesagentur kauft keine Image-Berichte

Nürnberg (ots)

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist Vorwürfe
zurück, sie kaufe imagefördernde Fernsehberichte. Verschiedene Medien
hatten berichtet, die BA bezahle Berichte im Mitteldeutschen 
Rundfunk, die ihre Arbeit "in ein gutes Licht rücken" (FAZ vom 
11.05.). Richtig ist, dass die BA Sendungen finanziell unterstützt, 
die sich mit dem Thema Arbeitsmarkt beschäftigen. Es geht dabei aber 
ausdrücklich nicht darum, positive Berichte über die BA als 
Institution zu platzieren. Ziel dieser Medienkooperationen ist, über 
die Dienst- und Geldleistungen der BA zu informieren. Derzeit 
unterhält die BA eine Medienkooperation mit der MDR-Sendung "Jojo - 
das Jobjournal".
Die finanzielle Unterstützung einer Sendung hängt nicht von der 
Darstellung der BA ab, sondern vom Informationsgehalt für den 
Zuschauer und der Frage, ob eine Produktion ohne eine finanzielle 
Beteiligung der BA nicht stattfinden könnte. Sollten Sende-Formate 
die Bürgerinnen und Bürger auf besonders wirkungsvolle Weise über 
wichtige Inhalte rund um das Thema "Arbeitsmarkt" (z.B. 
Gesetzesänderungen, Möglichkeiten der Weiterbildung oder der direkten
Beschäftigungsaufnahme etc.) informieren, kann die BA sich im Rahmen 
ihres Informationsauftrages auch finanziell daran beteiligen. 
Medienkooperationen sind dabei eine Alternative zu anderen 
Informationsmedien wie z.B. Broschüren, die in alleiniger 
Verantwortung der BA entstehen. Über das Medium Fernsehen lassen sich
relativ kostengünstig seriös und fachlich gut aufbereitete 
Informationen an viele Zuschauer und Kunden der BA vermitteln.
Die Frage, ob es mit dem Selbstverständnis eines Senders vereinbar
ist, Beiträge von einer öffentlichen Institution mitfinanzieren zu 
lassen, ist keine Frage der BA, sondern eine Entscheidung der 
Kooperationspartner.
In diesem Zusammenhang wird in verschiedenen Medien aus einem 
Bericht des Bundesrechnungshofes über die Öffentlichkeitsarbeit der 
BA zitiert. Der BRH kommt in seinem Bericht zu dem Schluss, dass 
Teile der Öffentlichkeitsarbeit der BA die Grenzen der 
Informationspflicht überschritten und weder notwendig noch rechtlich 
zulässig seien.
Hierzu ist anzumerken: Der Bericht des Bundesrechnungshofes 
enthält teilweise unwahre Behauptungen. So ist von einer 
Imagekampagne der BA die Rede, die nie stattgefunden hat. Es ist auch
nicht Ziel der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der BA, "kritische 
Berichterstattung in den Medien" zu verhindern. Im Gegenteil: Die BA 
begrüßt eine kritische Begleitung durch die Medien und unterstützt 
deren Arbeit mit ihren Pressesprechern. Auf den Bericht des 
Bundesrechnungshofes hat die BA ausführlich geantwortet. Dieser 
Erwiderung ist der Verwaltungsrat der BA einstimmig gefolgt und hat 
die Position des Bundesrechnungshofes als "an der Lebenswirklichkeit 
vorbei" zurückgewiesen.
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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