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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Presse-Information Nr. 4 der Bundesagentur für Arbeit vom 12. Januar 2006

Nürnberg (ots)

Pilotprojekt zur telefonischen Betreuung von
 Arbeitslosengeld II-Empfängern startet
Ab heute (12. Januar) werden im Rahmen eines Pilotprojektes 
erwerbsfähige Hilfebedürftige, die arbeitslos sind, telefonisch im 
Hinblick auf eventuelle Veränderungen in ihrer Arbeitslosigkeit 
befragt. Mit der telefonischen Aktualisierung der Bewerberdaten 
sollen die persönlichen Betreuungs- und Vermittlungsaktivitäten 
vorbereitet und unterstützt werden. Daneben kann hierdurch auch der 
Kontakt zu arbeitslosen Arbeitslosengeld II-Beziehern  im Sinne von 
"Fördern und Fordern" intensiviert werden.
Das Projekt startet zunächst in Zusammenarbeit mit der 
Arbeitsgemeinschaft Oberhausen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat
diese Dienstleistung in einem ersten Schritt den 60 größten ARGEn 
angeboten. Im Laufe des ersten Quartals 2006 werden die übrigen ARGEn
in das Angebot einbezogen. Die telefonische Befragung wird von 
Mitarbeitern in drei neu eingerichteten "Service-Centern 
Kundenbetreuung SGB II" durchgeführt, die  an den Standorten Hamburg,
Offenburg und Göppingen im Auftrag von Arbeitsgemeinschaften 
telefonisch Kunden betreuen.
Ausgangsbasis des Pilotprojekts waren die Erfahrungen, die mit 
einer bundesweiten Aktion zur telefonischen Klärung von Bewerberdaten
im Sommer 2005 gemacht wurden. Bei immerhin  sieben Prozent der 
kontaktierten Personen hatten sich seit dem letzten Kontakt mit der 
Arbeitsgemeinschaft Veränderungen ergeben, die dazu führten, dass 
diese Personen nicht mehr arbeitslos waren.
Bei dem  Pilotprojekt ist sichergestellt, dass der Datenschutz 
gewährleistet ist. Jeder Kunde wird vorab schriftlich über den neuen 
Service informiert und aufgeklärt. Die Mitarbeiter in den 
Service-Centern sind zur BA abgeordnete Beamtinnen und Beamte und 
damit dem Datenschutz voll verpflichtet. Die Kunden werden zu Beginn 
des Gesprächs anhand eines Gesprächsleitfadens durch den 
Service-Center-Mitarbeiter nochmals über den Inhalt des Gesprächs 
aufgeklärt. Sie können jederzeit die Auskunft am Telefon verweigern, 
müssen aber dann mit einer Einladung zu einem persönlichen Gespräch 
rechnen.
Das Telefongespräch zwischen dem Mitarbeiter im Service-Center und
dem arbeitslosen Alg II-Empfänger ergänzt die persönliche Betreuung, 
es ersetzt sie nicht. Die Kunden werden weiterhin durch ihren 
persönlichen Ansprechpartner oder Fallmanager betreut. Dieser bekommt
die Ergebnisse der Telefonbefragung und kann mit ihrer Hilfe die 
folgenden Betreuungs- und Vermittlungsgespräche passgenau 
vorbereiten.
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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