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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Leistungsnachweis für Bezieher von Leistungen der Grundsicherung

Nürnberg (ots)

Heute hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit
der Versendung der Nachweise über die Zeiträume und die Höhe der 
bezogenen Leistungen der Grundsicherung nach dem Zweiten Buch 
Sozialgesetzbuch (SGB II) begonnen.
Diesen Leistungsnachweis erhalten alle 
rentenversicherungspflichtigen Personen nach dem Ende des Bezuges von
Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II von ihrem Träger 
automatisch. Innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft können ihn somit 
mehrere Personen erhalten. Werden die Leistungen der Grundsicherung 
über das Kalenderjahr hinaus bezogen, wird mit dem Jahreswechsel eine
Zwischenbescheinigung erstellt. Die Versendung der Leistungsnachweise
für das Jahr 2005, auch für im Laufe des Jahres beendete 
Leistungsfälle wird wegen des Umfanges voraussichtlich Ende Januar 
2006 abgeschlossen sein.
Da der Bezug von Leistungen der Grundsicherung steuerfrei (§ 3 Nr.
2 b Einkommenssteuergesetz) und damit nicht dem Progressionsvorbehalt
nach § 32 b EStG unterworfen ist, erübrigt sich eine Vorlage des 
Leistungsnachweises beim Finanzamt. Entsprechendes gilt auch für eine
Vorlage bei dem Rentenversicherer. Diesem wurden die entsprechenden 
Daten bereits in elektronischer Form übermittelt.
Die Leistungsnachweise über die Zeiträume und Höhe des 
Leistungsbezuges dienen daher der eigenen Dokumentation und sind gut 
aufzubewahren.
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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