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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Rechnungshof-Bericht zum Virtuellen Arbeitsmarkt am Mittwoch im Bundestag – BA: Notwendige Konsequenzen bereits gezogen

Nürnberg (ots)

Am kommenden Mittwoch wird im Bundestagsausschuss
für Wirtschaft und Arbeit der aktuelle Bericht des
Bundesrechnungshofes zum Virtuellen Arbeitsmarkt (VAM) der
Bundesagentur für Arbeit (BA) behandelt. In dem Bericht kritisiert
der Rechnungshof Funktionalitäten des Computersystems sowie Mängel
bei Auftragsvergabe, Kostenkontrolle und Projektsteuerung. "Die
Bundesagentur hat diese Probleme schon im vergangenen Frühjahr selbst
erkannt. Damals ordnete der Vorstand eine umfassende Überprüfung an“,
sagte BA-Vorstandsmitglied Raimund Becker. "Wir haben die notwendigen
Konsequenzen bereits gezogen." Auch der Verwaltungsrat als
Aufsichtsgremium der BA wird laufend über das weitere Vorgehen
informiert.
Zu Jahresbeginn 2004 hat der Vorstand aufgrund der
unübersichtlichen Kosten- und Projektsituation umfassende Maßnahmen
eingeleitet: Controlling und Risikomanagement wurden verbessert, die
Projektleitung ausgetauscht und die Kosten auf 163 Millionen Euro
begrenzt. Dieser Kostenrahmen wird weiterhin eingehalten und laufend
überwacht.
Die vom Rechnungshof aufgezählten Defizite bei der Anwendung des
VAM sind zum Teil bereits abgestellt oder werden durch das interne
EDV-System VerBIS korrigiert, das ab November 2005 bundesweit in
allen Agenturen für Arbeit eingeführt werden soll. Seit der Prüfung
durch den BRH im Juli 2004 hat die BA den VAM und insbesondere die
Online-Jobbörse weiter entwickelt. Im Dezember 2004 wurde die
Jobbörse um zahlreiche Funktionen erweitert. Dadurch hat sich die
Benutzerfreundlichkeit verbessert, was auch der BRH positiv in seinem
Bericht vermerkt. Dabei wurden auch die vom BRH kritisierten
Suchfunktionen verbessert.
Der Virtuelle Arbeitsmarkt besteht aus den vier Elementen
Internet-Auftritt, Online-Jobbörse, Jobroboter und dem internen
EDV-System VerBIS („Vermittlungs-, Beratungs- und
Informationssystem“). Erst mit der Einführung von VerBIS sind alle
vier Komponenten umgesetzt. Dann wird der VAM seine vollständige
Wirkung erzielen können. Das stellt auch der BRH fest. Mit VerBIS
verbessert sich die vom Rechnungshof kritisierte Qualität der Daten
von Bewerberprofilen und Stellenangeboten. Derzeit stammen diese
weitgehend aus den alten Computersystemen der BA. Für eine
vollständige Nutzung der Online-Jobbörse sind aber umfangreichere
Bewerber- und Stellendaten notwendig, die erst durch VerBIS zur
Verfügung stehen.
Adressat des BRH-Berichts zum Virtuellen Arbeitsmarkt ist der
Deutsche Bundestag. Der Vorstand der BA respektiert das
Erst-Informationsrecht des Parlaments und wird erst im Anschluss an
die Beratungen der Ausschüsse gegenüber der Öffentlichkeit zum
Bericht des Rechnungshofs weiter Stellung nehmen.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con
tent.jsp&navId=219
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-14873

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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