Vermittlungsgutschein: Neue Regelungen ab 1. Januar 2005
Nürnberg (ots)
Ab dem 1. Januar 2005 haben Arbeitsuchende bereits nach einer Arbeitslosigkeit von sechs Wochen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein, mit dem sie die Dienste eines privaten Arbeitsvermittlers in Anspruch nehmen können. Bisher war dies erst nach drei Monaten möglich. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsuchende einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Auch Arbeitsuchende, die in Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahmen beschäftigt sind oder zuletzt beschäftigt waren, können einen Gutschein beanspruchen. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II entscheidet die örtliche Arbeitsgemeinschaft aus Agentur und Kommune, ob er ausgegeben wird.
Der Vermittlungsgutschein wird künftig einheitlich in Höhe von 2.000 Euro ausgestellt. Mit dem Gutschein kann ein Arbeitsloser einen privaten Arbeitsvermittler nach freier Wahl einschalten. Der Gutschein wird an den Vermittler ausgezahlt, wenn er den Arbeitsuchenden in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit vermittelt hat.
Die Auszahlung des Vermittlungsgutscheins erfolgt in zwei Raten in Höhe von jeweils 1.000 Euro. Die erste Rate wird künftig gezahlt, wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs Wochen gedauert hat. Bisher wurde die erste Rate mit Aufnahme der Beschäftigung gezahlt. Die zweite Ratenzahlung erfolgt wie bisher nach einer mindestens sechsmonatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.
Künftig ist die Auszahlung ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber in den letzten vier Jahren vor der Arbeitslosmeldung länger als drei Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.
Nähere Informationen zum Vermittlungsgutschein gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de. Außerdem sind in Kürze in den Agenturen für Arbeit Faltblätter mit Hinweisen zum Vermittlungsgutschein erhältlich.
Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass alle Vermittlungsgutscheine mit Gültigkeitsbeginn im Jahre 2004 nach den bisherigen Regeln ausgezahlt werden.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con tent.jsp&navId=219
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