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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Vermittlungsgutschein: Neue Regelungen ab 1. Januar 2005

Nürnberg (ots)

Ab dem 1. Januar 2005 haben Arbeitsuchende
bereits nach einer Arbeitslosigkeit von sechs Wochen Anspruch auf
einen Vermittlungsgutschein, mit dem sie die Dienste eines privaten
Arbeitsvermittlers in Anspruch nehmen können. Bisher war dies erst
nach drei Monaten möglich. Voraussetzung ist, dass der Arbeitsuchende
einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Auch Arbeitsuchende, die in
Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahmen beschäftigt
sind oder zuletzt beschäftigt waren, können einen Gutschein
beanspruchen. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II entscheidet die
örtliche Arbeitsgemeinschaft aus Agentur und Kommune, ob er
ausgegeben wird.
Der Vermittlungsgutschein wird künftig einheitlich in Höhe von
2.000 Euro ausgestellt. Mit dem Gutschein kann ein Arbeitsloser einen
privaten Arbeitsvermittler nach freier Wahl einschalten. Der
Gutschein wird an den Vermittler ausgezahlt, wenn er den
Arbeitsuchenden in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
mit mindestens 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit vermittelt hat.
Die Auszahlung des Vermittlungsgutscheins erfolgt in zwei Raten in
Höhe von jeweils 1.000 Euro. Die erste Rate wird künftig gezahlt,
wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs Wochen gedauert
hat. Bisher wurde die erste Rate mit Aufnahme der Beschäftigung
gezahlt. Die zweite Ratenzahlung erfolgt wie bisher nach einer
mindestens sechsmonatigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.
Künftig ist die Auszahlung ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer
bei demselben Arbeitgeber in den letzten vier Jahren vor der
Arbeitslosmeldung länger als drei Monate versicherungspflichtig
beschäftigt war.
Nähere Informationen zum Vermittlungsgutschein gibt es im Internet
unter www.arbeitsagentur.de. Außerdem sind in Kürze in den Agenturen
für Arbeit Faltblätter mit Hinweisen zum Vermittlungsgutschein
erhältlich.
Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass alle
Vermittlungsgutscheine mit Gültigkeitsbeginn im Jahre 2004 nach den
bisherigen Regeln ausgezahlt werden.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con
tent.jsp&navId=219
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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