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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Arbeitslosengeld II wird rechtzeitig zum Jahresbeginn ausgezahlt

Nürnberg (ots)

Alle Berechtigten, deren Antrag auf
Arbeitslosengeld II rechtzeitig bei den Agenturen für Arbeit
eingegangen ist, erhalten pünktlich zum Inkrafttreten des
Sozialgesetzbuch II zu Jahresbeginn das Arbeitslosengeld II
überwiesen. „Die BA hat diese Aufgabe bewältigt und damit gezeigt,
dass sie eine leistungsfähige Organisation ist“, sagte der
Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J.
Weise. „Die rechtzeitige Auszahlung der neuen Leistungen hatte in den
vergangenen Monaten für uns Vorrang. Allen Unkenrufen zum Trotz haben
wir und die kooperierenden Kommunen diese Herausforderung gemeistert.
Das ist vor allem dem hohen Engagement der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter vor Ort zu verdanken. Auch die Kommunen haben ihren
engagierten Beitrag geleistet. Jetzt wird es darum gehen, auch die
Betreuung der Arbeitsuchenden weiter zu verbessern.“
Die Agenturen für Arbeit und die kooperierenden Kommunen haben bis
jetzt schon mehr als 2,68 Millionen Anträge auf Arbeitslosengeld II
mit der Software A2LL bearbeitet. Bis Ende vergangener Woche wurden
die Anträge von 155.000 Bedarfsgemeinschaften derzeitiger
Arbeitslosenhilfe-Empfänger abgelehnt. Auch in der Zeit zwischen
Weihnachten und Neujahr wird die Datenerfassung fortgesetzt. Dadurch
wird sicher gestellt, dass auch Antragsteller, die ihren Antrag nicht
rechtzeitig abgegeben haben, die neuen Leistungen Anfang Januar – mit
nur wenigen Tagen Verzögerung erhalten.
Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass sich für
Empfänger von Arbeitslosengeld II mit dem Jahreswechsel neue
Zuständigkeiten ergeben können:
In den meisten Fällen ist die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) aus
Arbeitsagentur und Kommune für die Betreuung und Vermittlung der
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuständig. In den 69 Kommunen liegt
die Betreuung allein beim zugelassenen kommunalen Träger. An einigen
Orten ist – bei getrennter Trägerschaft – die Kommune für die Kosten
der Unterkunft und soziale Betreuungsangebote zuständig, die Agentur
für Arbeit für die übrigen Leistungen zum Lebensunterhalt, für
Beratung, Vermittlung und Qualifizierung.
Genauere Informationen hierzu erhalten Betroffene in ihrer örtlichen
Agentur für Arbeit.
232 Arbeitsgemeinschaften sind bereits gegründet, weitere 50
werden bis zum Jahreswechsel noch Gründungsverträge abschließen.
Insgesamt ist davon auszugehen, dass 344 von 439 Kommunen sich für
die Bildung einer ARGE entscheiden.
Telefonische Auskünfte zum Sozialgesetzbuch II erteilt die
Infoline unter 01801-012012.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con
tent.jsp&navId=219
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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