Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundesagentur für Arbeit (BA) mehr verpassen.

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Nicht nur Arbeitnehmer müssen sich frühzeitig arbeitsuchend melden

Nürnberg (ots)

Die seit dem 1. Juli geltende Regelung, sich
bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt zu melden,
betrifft nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen
gekündigt worden ist, sondern auch andere Personengruppen, die
Anspruch auf Lohnersatzleistungen haben. Hierauf hat heute die
Bundesanstalt für Arbeit nochmals hingewiesen.
Auch Wehr- und Ersatzdienstleistende, Jugendliche in Einrichtungen
der beruflichen Rehabilitation und Auszubildende in
außerbetrieblichen Einrichtungen müssen sich unverzüglich persönlich
beim Arbeitsamt melden, nachdem sie erfahren haben, wann ihr
derzeitiges Versicherungsverhältnis endet.
Auch für Bezieher von Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeld oder
von Erwerbsminderungsrenten trifft dies zu. Ebenso müssen
Bezieherinnen von Mutterschaftsgeld und Erziehende von Kindern bis
zum dritten Lebensjahr die neue Vorschrift beachten, wenn sie
unmittelbar vor der Erziehungszeit gegen Arbeitslosigkeit versichert
waren oder Lohnersatzleistungen bezogen haben.
Bei längerer Dauer solcher Versicherungszeiten reicht es aus, wenn
der Versicherte sich spätestens drei Monate vor dem voraussichtlichen
Ende beim Arbeitsamt meldet - im Gegensatz zu Arbeitnehmern, die sich
unverzüglich melden müssen, sobald sie wissen, wann ihr
Beschäftigungsverhältnis endet.
Erfolgt eine Meldung nicht rechtzeitig, muss das Arbeitsamt das
Arbeitslosengeld kürzen. Nur wenn die betroffene Person glaubhaft
machen kann, dass eine persönliche Meldung nicht rechtzeitig möglich
war, kann das Arbeitsamt von Sanktionen absehen.
Die Bundesanstalt für Arbeit weist in diesem Zusammenhang darauf
hin, dass die frühzeitige Meldung und rechtzeitige aktive Arbeitsuche
dazu beitragen soll, schnell einen neuen Arbeitsplatz zu finden  und
möglichst Arbeitslosigkeit ganz zu vermeiden.
Weitere Auskünfte erteilen die örtlichen Arbeitsämter. 
   Informationen sind auch im Internet unter der Adresse
"www.arbeitsagentur.de" abrufbar.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Weitere Storys: Bundesagentur für Arbeit (BA)