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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Bundesanstalt für Arbeit ordnet Einkaufsprozesse neu
Optimierung der Arbeitsmarktdienstleistungen im Rahmen des Reformprozesses

Nürnberg (ots)

  • Qualität der Arbeitsmarktdienstleistungen wird weiter verbessert
  • Hohes Maß an Individualisierung durch modularen Aufbau
Zur Umsetzung des umfangreichen Reformkonzeptes, mit dem die
Bundesanstalt für Arbeit (BA) auf den von der Bundesregierung
erteilten Auftrag zur Umgestaltung und Verbesserung des
Leistungsprofils reagiert, gehört auch die Optimierung des Einkaufs
von Arbeitsmarktdienstleistungen. Ziel der Neuordnung des
Einkaufsprozesses ist die Gewährleistung eines überall gleich hohen
Qualitätsstandards für alle Arbeitnehmer durch die Standardisierung
von Leistungen sowie Nutzung von Kostenvorteilen durch Bündelung der
Vergabemaßnahmen über landesweite Ausschreibungen. Durch
entsprechende Aufteilung der Maßnahmevolumen in Lospakete erhalten
auch regional ansässige mittelständische Bieter die Möglichkeit, sich
erfolgreich an den Ausschreibungsverfahren zu beteiligen.
Die mit dieser Aufgabe betraute Projektgruppe hat bei der
Konzeption auf die Erfahrungen der einzelnen Arbeitsämter
zurückgegriffen. So können diese aus optimierten Angeboten nach ihren
regionalen Erfordernissen auswählen. Der modulare Aufbau erlaubt
zudem ein hohes Maß an Individualisierung. Darüber hinaus werden nur
75 Prozent des Gesamtvolumens über landesweite Ausschreibungen
vergeben, 25 Prozent jedoch weiterhin in Verantwortung des jeweiligen
Arbeitsamtes. Dieses hat damit die Möglichkeit, auf Besonderheiten in
seiner Region zu reagieren. Insbesondere die Bereiche "Förderung der
beruflichen Weiterbildung" und die so genannte "Freie Förderung"
bleiben von der Neuregelung unberührt.
Derzeit sind in landesweiten Ausschreibungen vor allem Leistungen,
die mit der Beauftragung Dritter zusammenhängen (§ 37a SGB III),
sowie Maßnahmen zur Eignungsfeststellung bzw. Training für
Gruppenmaßnahmen (§ 48 SGB III) in Vorbereitung. Die Änderungen
sollen ab 1. Februar 2004 (§ 37a SGB III) bzw. ab 1. April 2004 (§ 48
SGB III) greifen. Erst ab diesem Zeitpunkt gilt auch die Aufteilung
von 3 : 1 zwischen der Vergabe über landesweite Ausschreibung und
individuellen Maßnahmen der Arbeitsämter. Betriebliche
Trainingsmaßnahmen werden auf diese Quote nicht angerechnet.
Erste Ergebnisse einer Pilot-Ausschreibung bei
berufsvorbereitenden Maßnahmen in Baden-Württemberg haben bereits die
Effektivität des neuen Konzepts bestätigt und die Erwartungen
übertroffen. Dies zeigt, dass sich die BA mit der Neuordnung der
Einkaufsprozesse sowohl hinsichtlich eines höheren Qualitätsniveaus
als auch bezüglich der Einsparung von Kosten auf dem richtigen Weg
befindet.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
   der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter
   http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesanstalt für Arbeit
Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsamt.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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