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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Bundesagentur legt vorläufige Daten zu Anzeigen über Kurzarbeit im Februar vor

Nürnberg (ots)

Die Vereinfachungen und finanziellen Entlastungen
durch das zweite Konjunkturpaket haben die Kurzarbeit offenbar für 
noch mehr Unternehmen attraktiv gemacht:
Nach vorläufigen Angaben haben im Februar insgesamt knapp 16.900 
Betriebe Kurzarbeit aus konjunkturellen Gründen angezeigt. Das waren 
6.300 mehr als im Januar und 15.700 mehr als im Februar 2008. Die in 
den Anzeigen genannte Personenzahl belief sich auf 700.000; gegenüber
dem Vormonat war das ein Plus von 409.300 und gegenüber dem 
Vorjahresmonat von 684.800.
Besonders betroffen waren - bezogen auf die Zahl der 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten - das Saarland, Bremen, 
Niedersachsen und Bayern.
Hintergrund zur Statistik:
Die Zahlung von (konjunkturellem) Kurzarbeitergeld soll Arbeitnehmern
ihre Arbeitsplätze und Betrieben ihre eingearbeiteten Mitarbeiter 
erhalten und damit Arbeitslosigkeit vermieden werden. Vor Beginn der 
Kurzarbeit müssen die Betriebe eine Anzeige über den 
Arbeitszeitausfall erstatten. Diese Anzeigen sind somit als 
potenzielle Zugänge in die Kurzarbeit zu interpretieren.
Wie viele Personen später tatsächlich kurzarbeiten und in welchem 
Umfang Arbeit ausfällt, wird allerdings mit beträchtlicher 
Zeitverzögerung sichtbar. Die kurzarbeitenden Unternehmen müssen ihre
Meldung jeweils erst nach dem Quartalsende für die zurückliegenden 
drei Monate erstatten. Daraus, sowie aus dem durchschnittlichen 
Arbeitsaufall der Kurzarbeiter, lässt sich die Entlastung der 
Arbeitslosigkeit ermitteln.
Neben der konjunkturellen Kurzarbeit gibt es noch zwei Sonderformen: 
die Saison- und die Transferkurzarbeit. Diese sind bei der 
vorliegenden Betrachtung jedoch nicht berücksichtigt.
Wichtige Veränderungen durch das zweite Konjunkturpaket:
Die Bedingung, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem 
Entgeltausfall betroffen sein muss, wird ausgesetzt. Um für einen 
oder mehrere Beschäftigte Kurzarbeitergeld zu beantragen, reicht ab 
sofort der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als 10 Prozent. 
Der Arbeitgeber hat bei der Antragstellung ein Wahlrecht, ob er vom 
Aussetzen des sogenannten Drittelerfordernisses Gebrauch macht oder 
wie bisher bei Erfüllung des Drittelerfordernisses Kurzarbeitergeld 
auch an weitere Arbeitnehmer zahlt, die von Entgeltausfällen von 10 
Prozent und weniger betroffen sind.
Die Bundesagentur für Arbeit erstattet den Arbeitgebern die Hälfte 
der auf das Kurzarbeitergeld entfallenden 
Sozialversicherungsbeiträge. Werden Arbeitnehmer während der 
Kurzarbeit weitergebildet, können die Sozialversicherungsbeiträge auf
das Kurzarbeitergeld für diese Mitarbeiter komplett erstattet werden.
Die statistischen Auswertungen finden Sie auf folgendem Weg: 
http://statistik.arbeitsagentur.de >> Detaillierte Informationen >> 
Detaillierte Informationen ab 2005 >> Leistungen nach dem SGB III 
>>Kurzarbeitergeld
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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