Alle Storys
Folgen
Keine Story von Weisser Ring e.V. mehr verpassen.

Weisser Ring e.V.

16. Opferforum des Weißen Rings in Berlin
Staatliche Opferhilfe oft ein "Verschiebebahnhof"
Opfer von Gewalt und Kriminalität brauchen schnelle Unterstützung aus einer Hand

Mainz (ots)

"Wir müssen weg von den Zuständigkeitsfragen, weg
von Ablehnungen, die aus Zuständigkeiten herrühren", so Dr. Wolf
Weber, der Bundesvorsitzende des Weißen Rings beim 16. Opferforum der
bundesweiten Opferschutz-Organisation. "Wenn ich als Opfer einer
Straftat mit vier oder fünf Stellen verhandeln muss, dann ist das
nicht mehr zumutbar. Opferhilfe muss aus einer Hand kommen und die
Probleme eines Kriminalitätsopfers in ihrer Gesamtheit betrachtet
werden."
Man dürfe nicht aus Kostengründen an jemanden anderen verweisen,
in der Hoffnung, dass dessen Haushalt noch nicht leer sei. Das Opfer
dürfe dadurch kein zweites Mal zum Opfer werden, so Dr. Wolf Weber.
Es ist kein Spielball der Behörden, die nach Einsparmöglichkeiten
suchen. Hier setzte auch der Senator des Inneren von Berlin, Dr.
Ehrhart Körting, an, der über Maßnahmen der Polizei zum Belastung
reduzierenden Umfang mit Gewaltopfern referierte.
Auftrag des 16. Opferforums des Weißen Rings war es, Politik,
Medizin und Justiz eine übergreifende Diskussion zu ermöglichen.
Experten aus den verschiedenen Bereichen diskutierten an zwei Tagen
in Berlin zu psychischen Folgen für Opfer von Gewalttaten. Die rund
120 Teilnehmer waren sich einig, dass lange Wartezeiten und die
geringe Zahl psychotraumatologisch ausgebildeter Therapeuten die
Probleme der Opfer von Kriminalität und Gewalt noch zusätzlich
verschärfen. "Veraltete Psychotherapie-Richtlinien behindern in der
ambulanten psychotherapeutischen Versorgung eine effektive
Therapie", so Prof. Dr. Günther Deegener, Vorsitzender des
Fachbeirats Medizin/Psychologie des Weißen Rings.
Bevor Angebote endlich bereitgestellt werden können, rangeln die
Ämter um ihre Zuständigkeiten in der Erbringung von Leistungen.
Gerade in Zeiten, in denen Einschnitte im Bereich der gesetzlichen
Krankenversicherung an der Tagesordnung sind, muss sich die
gesetzliche Opferentschädigung als umfassender Anspruch erweisen.
Statt dessen dominiert hier wie dort der Kampf der Geschädigten um
die Gewährung der notwendigen Leistungen. "Ein einziger
Ansprechpartner, der einen Fall ganzheitlich beurteilen kann und
soll, muss sich durch eine menschliche Größe und nicht durch eine
hervorragende Verwaltungspraxis auszeichnen", bekräftigte der
ehemalige Landesminister Dr. Wolf Weber.
Nur zehn Prozent der rund 204.000 anspruchsberechtigten Opfer
stellten im vergangenen Jahr einen Antrag nach dem
Opferentschädigungsgesetz (OEG). "Die Übrigen bleiben Opfer fehlender
Aufklärung", erklärte der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins,
Hartmut Kilger. Wer sein Recht sucht, stößt oft auf eine äußerst
restriktive Handhabung der Versorgungsverwaltung. Nur 42 Prozent der
Antragsteller wurden von den Behörden als Opfer anerkannt.
Das Opfer einer Straftat trägt die Beweislast. Hier entstehen
zusätzliche Belastungen der Opfer, die nach Meinung der
Tagungsteilnehmer durch eine frühzeitige Intervention und fundierte
Behandlung vermieden werden sollen. "Dabei ist das Versorgungsamt
nach einer Gewalttat sofort zuständig und muss entgegen der
bisherigen Praxis ohne Rücksicht auf einen endgültigen Beweis auch
Hilfe leisten", klärte Dr. Walter Schmitt, ehemaliger Vorsitzender
Richter am Bundessozialgericht und Vorsitzender des Fachbeirats
Sozialrecht des Weißen Rings, auf.
Aus den Diskussionsbeiträgen ergeben sich folgende Anforderungen
für den Umgang mit Opfern:
  • Das OEG und insbesondere die Bedeutung seelischer Tatfolgen müssen besser bekannt gemacht werden.
  • Gerade von Seiten der Polizei, der Staatsanwaltschaften und Gerichte sowie der Versor-gungsämter müssen die Opfer stärker als bisher über ihre Rechte und Möglichkeiten aufgeklärt werden.
  • Bundesweit muss die Möglichkeit zu frühzeitiger psychotraumatologischer Beratung und Intervention geschaffen werden.
In rund 400 Außenstellen der einzigen bundesweit tätigen
Opferschutz-Organisation engagieren sich rund 2.600 ehrenamtliche
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für die Opfer von Gewalt und
Kriminalität. In jährlich vielen zigtausenden Stunden stehen die
Helferinnen und Helfer des Vereins den Geschädigten mit Rat und Tat
zur Seite und geben ihnen persönliche Zuwendung. Die Hilfen des
Weißen Rings reichen vom menschlichen Beistand über Hilfestellung im
Umgang mit den Behörden, Begleitung zu Gerichtsterminen, der
Gewährung von Rechtsschutz bis hin zu finanziellen Zuwendungen in
tatbedingten Notlagen. Jährlich veranstaltet der Weiße Ring ein
Opferforum, um Experten aus verschienen Bereichen die Möglichkeit zur
Diskussion zu geben.
Die Mittel für seine Arbeit erhält der Weiße Ring allein aus
Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Zuwei-sungen von Geldbußen sowie
testamentarischen Verfügungen. Staatliche Zuschüsse nimmt der Verein
nicht in Anspruch.
Spendenkonto Weißer Ring: 34 34 34 
   Deutsche Bank Mainz (BLZ 550 700 40)
Pressesprecher:
Helmut K. Rüster  
Tel.: 06131/ 83 03 38 
Fax:  06131/ 83 03 45  
Internet: www.weisser-ring.de 
E-Mail:  info@weisser-ring.de 
Weberstraße 16 
55130 Mainz
Besten Dank für Ihre Unterstützung. Belegexemplar erbeten.

Original-Content von: Weisser Ring e.V., übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Weisser Ring e.V.
Weitere Storys: Weisser Ring e.V.