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Deutsche Marine - Pressemeldung: Seefernaufklärer unverzichtbar für Kampf gegen Terror, Drogen- und Menschenhandel

Deutsche Marine - Pressemeldung: Seefernaufklärer unverzichtbar für Kampf gegen Terror, Drogen- und Menschenhandel
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Glücksburg (ots)

Nordholz / Dschibuti - Auf die Anschläge des 11. September 2001 
reagierte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen unter anderem mit
der Verabschiedung der Resolutionen 1368/01 und 1373/01, in denen die
Angriffe aufs schwerste verurteilt wurden und dem Beschluss, gegen 
den internationalen Terrorismus mit allen Mitteln vorzugehen. 
Ebenfalls in Reaktion auf die Anschläge rief am 12. September der 
NATO-Rat erstmals in der Geschichte der NATO nach Artikel 5 des 
NATO-Vertrages den Bündnisfall aus. Kurz nachdem US-Präsident George 
W. Bush in einer Ansprache vor dem Kongress am 20. September den 
"Krieg gegen den Terrorismus" angekündigt hatte, erhielten die USA 
weltweite Unterstützung durch ihre Verbündeten in der "Koalition 
gegen den Terror", an der sich auch Deutschland umgehend und bis 
heute mit See- und Seeluftstreitkräften beteiligt.
Die internationale Gemeinschaft einigte sich schnell auf die 
Notwendigkeit, gegen den internationalen Terrorismus mit vereinten 
Kräften vorgehen zu wollen, auch wenn bisweilen nicht gelang, 
allgemein anerkannt zu definieren, was genau mit dem Begriff des 
"Internationalen Terrorismus" gemeint ist. Die Abgrenzung bzw. 
Verbindung zur Kriminalität ist nur als ein Beispiel zu nennen. 
Überdies konnte nicht präzisiert werden, wo oder wie sich der Terror 
manifestieren würde, noch wie er sich regeneriert.
In den Fokus dieser Überlegungen gelangten vor allem Länder mit 
politisch schwacher oder gar zerrütteter Staatsstruktur in deren 
Folge ein Machtvakuum wie etwa in Somalia vorherrscht. Diese Gebiete 
oder Regionen, so die Risikoanalyse, bieten den besten Nährboden für 
den Aufbau, Ausbau und die Unterstützung terroristischer Strukturen.
Mit der Mandatierung der "OPERATION ENDURING FREEDOM" (OEF) durch 
den Deutschen Bundestag am 16. November 2001 beteiligten sich von 
Anfang an auch deutsche See- und Seeluftstreitkräfte an dem 
internationalen Wirkverbund. Die Operation im Kampf gegen den 
Internationalen Terrorismus bekam damit gerade auch eine sichtbare 
maritime Dimension. Die Einsatzgebiete waren zunächst gemäß Artikel 6
des Nordatlantikvertrags: Arabische Halbinsel, Mittel- und 
Zentralasien und Nordostafrika sowie angrenzende Seegebiete. Diese 
wurden später auf die Seegebiete rund um das Horn von Afrika 
reduziert. Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus fand 
fortan an Land und auf See statt, um die für Wirtschaftsnationen wie 
Deutschland essenzielle freie Nutzung der Seeverbindungswege gegen 
etwaige Störungen durch den Internationalen Terrorismus gewährleisten
zu können.
Die enorme Größe des Einsatzgebietes, die etwa der Ausdehnung 
Mitteleuropas entspricht, erforderte einerseits eine hohe 
Durchhaltefähigkeit und andererseits die Fähigkeit zur schnellen 
Schwerpunktbildung - Qualitäten, wie sie nur Seestreitkräfte in 
Verbindung mit Seeluftstreitkräften bieten. Ab März 2002 nahmen daher
deutsche Seefernaufklärer vom Typ Dassault BR1150 "Bréguet Atlantic" 
zunächst mit Stationierungsort Mombasa/ Kenia an OEF teil, um die 
weiträumige Seeraumüberwachung insbesondere vor der Küste Somalias zu
gewährleisten. In Folge der Verlegung des Marinefliegerkontingents 
nach Djibouti ab September 2003 wurde der Einsatz von dort aus bis 
Mai 2005 weitergeführt. Dabei konnte nun auch verstärkt der Golf von 
Aden und das Horn von Afrika überwacht werden. Vorläufig beendet 
wurde der Einsatz für deutsche Seefernaufklärer durch die 
Außerdienststellung der Bréguet Atlantic in der Rolle des Maritime 
Patrol Aircraft (MPA) im Jahre 2005.
Nach ca. drei Jahren operativer Abstinenz deutscher MPA kam ab 
Juli 2008 das von den Niederlanden übernommene und damit in 
Deutschland faktisch neu eingeführte Waffensystem Lockheed P-3C 
"Orion" innerhalb des 17. Deutschen Einsatzkontingents OEF Marine zum
Einsatz. Hierbei wurde eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass die 
Einführung der P-3C Orion in die Deutsche Marine die richtige 
Entscheidung gewesen ist. In dem fünf Monate dauernden Einsatz konnte
mit nur einem Luftfahrzeug und ca. 50 Soldatin und Soldaten der 
hochmodern ausgerüstete Seefernaufklärer über 70 Flüge und mehr als 
400 Flugstunden zuverlässig und erfolgreich durchführen. Die 
Marineflieger erfüllten damit zu 100% den gegenüber dem USCENTCOM 
(siehe Schaubild) angezeigten deutschen maritimen Beitrag zur 
OPERATION ENDURING FREEDOM. Internationale Akteure und insbesondere 
das international verstärkte USNAVCENT in Bahrain  haben den 
Aufklärungsergebnissen der Deutschen MPA aufgrund der hervorragenden 
Auftragserfüllung immer wieder ihre Wertschätzung entgegengebracht. 
Deutschland hat sich mit diesem Beitrag seiner Marine auch im 
internationalen Vergleich sehr gut behaupten können.
Nach aktuellen Risikoanalysen hat sich die Lage am Horn von Afrika
hinsichtlich des Internationalen Terrorismus nicht nachhaltig 
entspannt. So besteht trotz aller Bemühungen immer noch die latente 
Gefahr der Nutzung des Seegebietes selbst und von den Anrainerstaaten
ausgehend durch den internationalen Terrorismus.
In der zweiten Hälfte des Jahres 2008 gelangte allerdings die 
ausufernde Kriminalität in Form von Piraterie, Seeräuberei, Schmuggel
und auch Entführungen mit Geiselnahmen an Land in den Mittelpunkt des
öffentlichen Interesses.
Diesen aus anderen als terroristischen Aktivitäten begründeten 
Straftaten konnte OEF allein noch nicht durchgreifend die Stirn 
bieten, zudem war dies nicht Ziel der Operation. So entstand offenbar
in der Region ein einträgliches kriminelles Geschäft, in dem 
Korruption sowie die Ausbeutung der Fischgründe vor Somalia durch 
Dritte, das Handelsembargo gegenüber Somalia und letztlich 
Aktivitäten von Warlords z.B. im somalischen Puntland als 
Katalysatoren wirken konnten.
Vor allem Geiselnahmen mit Verschleppungen an Land setzen die 
Staaten der Opfer zunehmend unter politischen Handlungsdruck; 
Verantwortliche und eingerichtete Krisenstäbe sind dann auf der Suche
nach konkreten und pragmatischen Handlungsoptionen. In solcherart 
komplexen und schwer überschaubaren Situationen erhalten 
Luftfahrzeuge mit ihren Aufklärungsmöglichkeiten über See wie auch 
über Land besondere Bedeutung. Die spezifischen Vorteile liegen in 
der Fähigkeit offen oder verdeckt, je nach den gewählten politischen 
Vorgaben, einerseits weiträumige Gebiete abzudecken und andererseits 
eine schnelle Schwerpunktverlagerung durchzuführen. Dies wurde am 
Beispiel der Befreiungsaktion der Segelyacht 'Carré d'As IV' 
sichtbar, die mit zwei französischen Staatsangehörigen in die Hände 
von Piraten fiel und vor der Küste Somalias festgehalten wurde. Die 
Fähigkeiten von Seefernaufklärern können hier einen entscheidenden 
Anteil am Gelingen haben und so zur politischen Handlungsfreiheit 
beitragen. Auch die Entführung deutscher Staatsbürger in diesem Teil 
der Welt, die schon in der Vergangenheit für große öffentliche 
Diskussionen gesorgt hatte, ist jederzeit wieder möglich.
Terror und Kriminalität
Die Terrorismusbekämpfung am Horn von Afrika hat in dieser Form 
nach wie vor ihre Berechtigung. Ziel war und ist unter anderem, die 
zuvor angesprochenen Räume als Rückzugsgebiet und logistische Basis 
für Ausbildung und Unterstützung des Internationalen Terrorismus zu 
verwehren. Der deutsche Beitrag hat daran nicht zuletzt durch den 
Einsatz deutscher Seefernaufklärer einen signifikanten Anteil.
Mit der aktuell zunehmenden Kriminalität hingegen wuchs der 
Handlungsdruck auf die Nationen, da hier Dimensionen erreicht wurden,
die über die rein finanzielle Gefahr für Reeder oder 
Privatwirtschaften der Länder hinausgingen und somit auch politische 
Akteure zur Wahrung volkswirtschaftlicher Interessen in Zugzwang 
brachten. Zudem lässt sich durch die hohen Erlöse gekaperter Schiffe 
nicht mehr ausschließen, dass hier neben kriminellen auch 
terroristisch motivierte Kräfte im Hintergrund wirken und dieses Feld
nutzen.
Die Ende 2008 auch von Deutschland mandatierte europäische Mission EU
NAVFOR Somalia (Operation "ATALANTA") stellt daher eine konsequente 
Antwort auf die veränderte Sicherheitslage und Bedrohung der 
Seeverbindungswege am Horn von Afrika dar. ATALANTA kann daher nicht 
als eine Alternative zu OEF betrachtet werden, sondern stellt eine 
Ergänzung dar. Ziel ist dabei primär der Schutz von Transporten im 
Rahmen des Welternährungsprogramms sowie in abgestufter Priorität der
Schutz zunächst der europäischen und letztlich der internationalen 
Schifffahrt insgesamt.
Zum Schutz ihrer Handelsinteressen engagieren sich derzeit neben den 
europäischen Einheiten im Rahmen ATALANTA darüber hinaus 
mannigfaltige und mehr oder weniger selbstständige Akteure wie 
Russland, Malaysia, Indien und andere mehr gegen die ausufernde 
Kriminalität am Horn von Afrika.
NATO-Schiffsverbände, das US-Regionalkommando AFRICOM oder eben 
nationale Akteure haben eines gemeinsam: Sie verfolgen das Ziel, 
Sicherheit und Stabilität für diese Region zu schaffen, um 
insbesondere die Seehandelswege freizuhalten. Der Wille zum 
gemeinsamen und international choreographierten Handeln wird durch 
diverse Verlautbarungen zum Ausdruck gebracht und bedarf der 
internationalen Abstimmung, damit effektiv und effizient gegen die 
Kriminalität rund ums Horn von Afrika vorgegangen werden kann.
In diesem Prozess wird auch über die Einbindung von bzw. Abgrenzung 
zur OPERATION ENDURING FREEDOM gesprochen werden müssen, damit OEF 
nicht unzulässigerweise am Erfolg, gegen Kriminalität vorzugehen, 
gemessen wird. Dieses schließt zumindest das deutsche Mandat - außer 
in Fällen der Nothilfe - ausdrücklich aus.
Ausblick
Auch zukünftig wird durch diplomatisches und politisches Handeln 
und daraus abzuleitenden Maßnahmen die Stabilisierung und Sicherung 
der Region im Vordergrund stehen. Besonderes Augenmerk hat die 
ungestörte Nutzung der für den Welthandel wichtigen maritimen 
Handelswege rund um das Horn von Afrika, wodurch im Bereich 
militärischer Handlungs-optionen dem Einsatz von See- und 
Seeluftstreitkräften eine Schlüsselrolle zukommt.
Gerade das jüngst eingeführte fliegende Waffensystem der Deutschen
Marine, die P-3C Orion, erhält unter den geschilderten Umständen im 
Seegebiet eine besondere Bedeutung, weil es weltweit einsetzbar, 
vielfältige, abgestufte politische Handlungsoptionen bietet und damit
eine sinnvolle und wirkungsvolle Ergänzung zu anderen Einsatzmitteln 
darstellt.
Zunächst ist in 2009 beabsichtigt, dass sich das 
Marinefliegergeschwader 3 "Graf Zeppelin" erneut mit einem 
Seefernaufklärer an der Operation Enduring Freedom beteiligt. Darüber
hinaus wird die P3C jedoch künftig aufgrund ihrer Vielseitigkeit auch
unter anderen Mandaten ihren Wert für die deutschen Streitkräfte 
unter Beweis stellen können.
Dieser Text ist ein Namensartikel. Er ist erschienen in der
Zeitschrift für maritime Fragen (Marineforum 3/2009). Er gibt die
Meinung der beiden Autoren wieder.
Autoren: Dirk Groß und Matthias Michael Potthoff
Zu den Autoren:
Fregattenkapitän Dirk Groß ist Kommandeur der Fliegenden Gruppe und 
Fregattenkapitän Matthias Michael Potthoff Kommandeur der Technischen
Gruppe im Marinefliegergeschwader 3 "Graf Zeppelin". Die beiden 
Offiziere waren 2008 im Rahmen der Operation ENDURING FREEDOM 
sukzessiv in der Funktion des CTG 500.01 und Kontingentführer des 17.
DEU Einsatzkontingentes OEF Marine eingesetzt.
Im Presseportal finden Sie ab heute einen weiteren Beitrag über 
den Seefernaufklärer P-3C Orion, der Anfang April nach Dschibuti 
verlegen wird. Dazu gibt es einen Pressetermin am kommenden 
Donnerstag, 26. März.
Weitere Informationen rund um die Marineeinsätze und das oben 
genannte Thema finden Sie in unserem Internetportal www.marine.de.

Pressekontakt:

Presse- und Informationszentrum Marine
Oberleutnant zur See Jan Frederick Holst
Telefon: 0 47 41 - 94 - 13 31
E-Mail: pizmarine.astnordholz@marine.de

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