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Kölner Verwaltungsrechtler fordert nach Aufdeckung von AfD-Stammtisch verschärfte Sicherheitsüberprüfungen beim Verfassungsschutz

Köln (ots)

Nach der Aufdeckung eines "Stammtischs" von Mitgliedern und Sympathisanten der AfD beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) fordert der Kölner Jura-Professor Markus Ogorek schärfere Überprüfungen der Behörden-Mitarbeitenden. "Der Bundestag sollte den jetzigen Fall zum Anlass nehmen, auch die Zeiträume zwischen den Sicherheitsüberprüfungen verstärkt in den Blick zu nehmen und durch dauerhafte Auskunfts- und Mitwirkungspflichten die im Kampf gegen den Rechtsextremismus hoch glaubwürdige BfV-Spitze endlich mit dem nötigen Rüstzeug auszustatten", sagte der Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwoch-Ausgabe).

Den Präsidenten des BfV, Thomas Haldenwang, nahm Ogorek ausdrücklich in Schutz. Kritik an der geltenden Praxis, dass BfV-Angehörige eine Mitgliedschaft in der AfD, die vom Verfassungsschutz als "Verdachtsfall" beobachtet wird, nicht vor ihrer nächsten turnusgemäßen, alle fünf Jahre stattfindenden Sicherheitsüberprüfung anzeigen müssten, richte sich an den Gesetzgeber, nicht an die Behördenleitung. Haldenwang habe "früh geahnt", dass es AfD-Verbindungen in den eigenen Reihen geben könnte und daher bereits 2020 alle Beschäftigten aufgefordert, eine etwaige Mitgliedschaft freiwillig aufzudecken. Dass eine vollständige Aufdeckung über solche Appelle gelingen würde, "galt als ausgeschlossen", so Ogorek. Diese Annahme habe sich nun bestätigt.

"Wer bei einer Behörde arbeitet, die Verfassungsfeinde beobachtet oder Spione gegnerischer Mächte ausfindig machen soll, dem muss der Staat besonders vertrauen können", betonte der Kölner Jurist. Das gelte unbeschadet der Tatsache, dass Mitarbeitende ihrem Arbeitgeber bestimmte Informationen wie die parteipolitische Präferenz vorenthalten dürften. "Wer bloßer Sympathisant der AfD ist, steht dadurch mit der Partei nicht in einer meldepflichtigen Beziehung", erläuterte Ogorek. Nur wenn Kollegen, Freunde oder die Medien Hinweise gäben, könne das BfV diese in einer laufenden Überprüfung aufgreifen oder zum Anlass für eine vorgezogene Neubewertung nehmen. Bis vor wenigen Tagen seien solchen Anhaltspunkte im aktuellen Fall nicht bekannt gewesen.

Der Beitrag im Wortlaut:

www.ksta.de/500773

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