Alle Storys
Folgen
Keine Story von Bundespatentgericht mehr verpassen.

Bundespatentgericht

"Obazda" als geografische Herkunftsangabe grundsätzlich schutzfähig

München (ots)

Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Bezeichnungen "Obazda" und "Bayerischer Obazda" auf der Basis einer bestimmten Spezifikation, die u.a. die zwingenden und die fakultativen Bestandteile der Rezeptur festlegt, für schutzfähig erachtet, obwohl von einem Drittunternehmen, das Obazden außerhalb Bayerns produziert, ein Einspruch eingelegt worden war. Mit seiner Einspruchsbeschwerde gegen den stattgebenden Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts hat das Drittunternehmen u.a. geltend gemacht, dass es sich bei den betreffenden Bezeichnungen um frei verwendbare Gattungsbegriffe handele. Außerdem ist kritisiert worden, dass die nach der Spezifikation erlaubte Thermisierung zur Haltbarmachung der traditionellen Herstellungsweise widerspreche.

Der 30. Senat des Bundespatentgerichts hat den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts aufgehoben und die Sache zur erneuten Prüfung zurückverwiesen.

Das Gericht war zwar mit dem Deutschen Patent- und Markenamt der Auffassung, dass die Bezeichnungen "Obazda" und "Bayerischer Obazda" einem europaweiten Schutz als geografische Angaben grundsätzlich zugänglich sind. Dies gilt insbesondere für die verschiedenen Varianten der traditionellen handwerklichen Herstellung. Es sah jedoch weiteren Prüfungsbedarf, soweit es um Maßnahmen der Haltbarmachung von industriell hergestelltem Obazdn geht. Eine einseitige Festlegung auf das Thermisierungsverfahren erschien dem Senat nicht angemessen, zumal es dadurch zu einer ungerechtfertigten Benachteilung von Produzenten innerhalb Bayerns kommen könne, die sich anderer Methoden zur Haltbarmachung bedienen wollen.

Das Deutsche Patent- und Markenamt wird daher nunmehr prüfen müssen, ob zur Haltbarmachung von industriell gefertigtem Obazdn künftig überhaupt Vorgaben gemacht werden beziehungsweise welche sachgerechten Alternativen zum Thermisierungsverfahren bestehen.

Rückfragen bitte an:

Bundespatentgericht
Vors. Richterin am Bundespatentgericht
Elisabeth Klante
Telefon: 089/69937-270
E-Mail: elisabeth.klante@bpatg.bund.de

Original-Content von: Bundespatentgericht, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Bundespatentgericht
Weitere Storys: Bundespatentgericht
  • 01.07.2011 – 10:00

    50 Jahre Bundespatentgericht

    München (ots) - Bundespräsident Christian Wulff hat heute auf Einladung der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der Präsidentin des Bundespatentgerichts Beate Schmidt in einem Festakt in der Allerheiligen-Hofkirche der Residenz München das Bundespatentgericht anlässlich seines 50-jährigen Bestehens gewürdigt. Das am 1. Juli 1961 als Oberes Bundesgericht gegründete Bundespatentgericht ist derzeit mit 120 Richterstellen und 29 Senaten eines ...

  • 20.06.2011 – 11:15

    Presseeinladung Festakt aus Anlass des 50-jährigen Bestehens des Bundespatentgerichts

    München (ots) - Wir laden Sie herzlich ein zu einem feierlichen Festakt aus Anlass des 50-jährigen Bestehens des Bundespatentgerichts in Anwesenheit von Bundespräsident Christian Wulff, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der Präsidentin des Bundespatentgerichts Beate Schmidt am Freitag, dem 01. Juli 2011, um 9.30 Uhr, in der ...