Unternehmen suchen händeringend nach Elektroingenieuren und IT-Experten / Umfrage des Technologieverbands unter 1.350 Mitgliedsunternehmen
Frankfurt am Main (ots) - - Digitale Trends wie Industrie 4.0 oder Elektromobilität heizen den Wettbewerb ...
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Bielefeld (ots) - Die unterschiedliche Regelung für Alkoholsünder hinsichtlich des Idiotentests ist ein unhaltbarer Zustand. Es kann nicht Sache der einzelnen Bundesländern sein, von welchem Wert an ein betrunkener Verkehrsteilnehmer zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) antreten muss.
Hier gilt es möglichst schnell, eine einheitliche Regelung aufzustellen. Und die sollte unbedingt bei der derzeit unteren Grenze von 1,1 Promille liegen.
Alkohol benebelt bekanntlich die Sinne, schränkt die Fahrtüchtigkeit ein. Und Alkohol am Steuer ist die Ursache für die meisten Unfälle. Wer mehr Sicherheit auf den Straßen erreichen will, muss demzufolge strengere Maßstäbe anzulegen. Ein Alkoholgehalt von 1,1 Promille im Blut ist beileibe kein Kavaliersdelikt mehr, sondern ein Zeichen dafür, dass hier jemand deutlich zu tief ins Glas geschaut hat.
Nein, es soll hier nicht der in vielen Ländern geltenden Null-Promille-Regel das Wort geredet werden. Die strafrechtlich relevante Grenze von 0,3 Promille erlaubt zumindest das Glas Bier oder auch ein Weinchen zum Essen.
Alles was darüber hinaus geht aber ist zuviel. Auch deshalb wäre eine einheitliche 1,1-Promille-Grenze für den Idiotentest ein klares Signal.
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Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
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