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Westfalen-Blatt: Bund für Umwelt und Naturschutz in Nordrhein-Westfalen fordert: Jagd nur noch in Ausnahmefällen zulassen. Umweltminister Johannes Remmel plant ökologisches Jagdgesetz.

Bielefeld (ots)

Der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) plant ein ökologisches Jagdgesetz. Während die 80 000 Jäger im Land empört sind, gehen die Vorstellungen des Ministers nach Meinung des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband NRW, noch nicht weit genug. Das berichtet das Bielefelder Westfalen-Blatt (Samstags-Ausgabe). Der Minister will die Liste der jagdbaren Tierarten verkleinern, berichtet die Zeitung. Voraussetzung für eine Bejagung ist nach Auskunft von Remmel, dass die jeweilige Art in ihrem Bestand nicht gefährdet ist und dass ein vernünftiger Grund für die Bejagung vorliegt. Diesen Grund müsse man zum Beispiel bei den Möwenarten, beim Blässhuhn und der Türkentaube diskutieren, schrieb Remmel an die Mitglieder des Umweltausschusses des Landtags. Der Minister beklagt ferner, dass überhöhte Schalenwildbestände (unter anderem Rehe und Hirsche), große Wildschäden, überzogene Fütterungspraktiken sowie ein zu hoher Jagddruck belegten, dass Jäger der im Bundesjagdschutzgesetz festgelegten Hegeverpflichtung nicht immer oder nur unvollkommen nachkommen, schreibt das Westfalen-Blatt. Außerdem kündigte Remmel Beschränkungen bei der Fallenjagd an. Durch Fallen könnten auch Menschen und Haustiere gefährdet werden. Der BUND hat aktuell im März ein 13-Punkte-Programm für ein ökologisches Jagdgesetz vorgelegt. Die Naturschützer fordern, dass ausnahmslos alle Tierarten automatisch dem Naturschutzrecht unterstehen sollen. Nur in Ausnahmefällen soll eine Bejagung zugelassen werden. Nach Meinung des BUND sollten Ausnahmen zu Gunsten der Jagd nur für Rothirsche, Damhirsche, Mufflons, Sikahirsche, Rehe und Wildschweine gelten. Auch die Jagd auf Feldhasen soll es nicht mehr geben. Es soll eine generelle Schonzeit vom 15. Dezember bis zum 15. September für die Tiere eingeführt werden. Drück- und Treibjagden sollen auf die Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November beschränkt werden. Der BUND fordert ferner, die Fallenjagd, die Baujagd, den Einsatz von Schrotmunition und die Jagdhundeausbildung an lebenden Tieren aus Gründen des Tierschutzes zu untersagen, heißt es in dem Zeitungsbericht. Nach Angaben des Ministeriumssprechers Wilhelm Deitermann liegt die Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs wegen der Landtagswahl am 13. Mai auf Eis. In die weiteren Überlegungen würden auch die Vorschläge des BUND einbezogen, schreibt das Westfalen-Blatt.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell

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