Alle Storys
Folgen
Keine Story von Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. mehr verpassen.

Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.

Pressemeldung des FPSB Deutschland: Welchen Haftungsrisiken Estate Planner unterliegen – und wie man sie vermeidet

Pressemeldung des FPSB Deutschland: Welchen Haftungsrisiken Estate Planner unterliegen – und wie man sie vermeidet
  • Bild-Infos
  • Download

Pressemeldung des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.

"Welchen Haftungsrisiken Estate Planner unterliegen – und wie man sie vermeidet"

Der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) greift in seinem neu erschienenen Positionspapier "Haftung in der ganzheitlichen Beratung - Financial Planning und Estate Planing in der Beratungspraxis" wichtige Fragestellungen auf, die hinsichtlich der Erstellung einer Finanzplanung sowie aktuell erweitert um das Estate Planning aus haftungsrechtlicher Sicht von Bedeutung sind. Dies ist auch Thema unserer heutigen Pressemitteilung "Welchen Haftungsrisiken Estate Planner unterliegen – und wie man sie vermeidet":

Estate Planning, die Beratung für den Vermögensübergang zwischen den Generationen, gewinnt zunehmend an Bedeutung – Doch es stellt sich im Bereich der Nachfolgeplanung, auch wenn es bei der Beratung um keine konkreten Produkte geht, die Frage nach den Haftungsrisiken – Der FPSB Deutschland erläutert, wie sich Financial Planner und Estate Planner davor schützen

Frankfurt/Main, 11. Juli 2023 – Mit rund 400 Milliarden Euro pro Jahr geht es nicht nur um gewaltige Summen, die jedes Jahr vererbt werden. Vor allem werden die Vermögen auch zunehmend komplexer. Darauf hat der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) schon vor vielen Jahren mit der Einführung des CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER (CFEP®) und dann 2020 mit dem CGA® CERTIFIED GENERATIONS ADVISOR, dem Gütesiegel für das Generationenmanagement und der Vorstufe zum CFEP®, reagiert. „Für den FPSB Deutschland ist das Estate Planning das Financial Planning zu Ende gedacht, weshalb es nur konsequent ist, dass wir mit diesen beiden Zertifikaten dem steigenden Bedarf nachkommen“, erläutert Maximilian Kleyboldt, Vorstandsmitglied des FPSB Deutschland. Estate Planning kann im Rahmen des Financial Financial Plannings oder isoliert als Themenberatung und eigenständiges Estate Planning erbracht werden.

Doch es stellt sich insbesondere beim Estate Planning die Frage nach möglichen Haftungsrisiken, die sich für die Zertifikatsträger ergeben können. Die Professionals sind grundsätzlich den Standesregeln des FPSB Deutschland verpflichtet, bei denen es sich um reines Innenrecht des Verbandes handelt. Das heißt, Verstöße gegen die Standesregeln können verbandsrechtliche Sanktionen zur Folge haben. Zwar spiegeln die Standesregeln die in weiten Teilen ohnehin bestehenden zivilrechtlichen Verhaltens- und Haftungsstandards wider. „Dennoch muss ein gesonderter Blick auf die haftungsrechtlichen Aspekte der Finanzplanung und des Estate Planning erfolgen“, sagt Kleyboldt.

Rahmen im Estate Planning in der Beratungspraxis konkretisiert: Berührungspunkte mit der Steuer- und Rechtsberatung

Aus diesem Grund haben die Experten des FPSB Deutschland das 2017 veröffentlichte Haftungspapier jetzt aktualisiert und neben dem Financial Planning insbesondere um den Bereich des Estate Planning ergänzt. „Und hier ist aus Sicht des Estate Planners vor allem das Spannungsfeld zwischen dem Nachfolge- und Generationenmanagement einerseits und der Rechts- und Steuerberatung andererseits von Bedeutung“, erläutert der Experte. „Schließlich gibt es beim Management der Vermögensübertragung zwischen den Generationen deutliche Berührungspunkte mit diesen Bereichen.“

Soweit es um außergerichtliche Rechtsdienstleistungen geht, regelt das 2008 eingeführte Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), welches das zuvor geltende Rechtsberatungsgesetz (RBerG) abgelöst hat, wer diese überhaupt erbringen darf. „Tatsächlich dürfen laut der Verordnung Rechtsdienstleistungen nämlich nur im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erbracht werden, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören“, erklärt Kleyboldt. Da die Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Aspekte beim Estate Planning, um eine vollumfassende Beratung anbieten zu können, unumgänglich ist, spielt dies für die Vermögensübertragung also eine besondere Rolle. Estate Planning kann als ganzheitliche Beratung für den Vermögensübergang interpretiert werden. „Und hier macht das RDG sehr klar, dass rechtliche Aspekte im Estate Planning nicht mehr als eine Nebenleistung sein dürfen“, erklärt Kleyboldt.

Estate Planning: Nachfolgegestaltungen im Vermögenskontext

Um zu klären, ob dies beim Estate Planning der Fall ist, hilft ein Blick auf die Definition durch den FPSB Deutschland. Estate Planning geht über die reinen steuerlichen oder rechtlichen Aspekte der Vermögensnachfolge hinaus. „Wir verstehen Estate Planning so, dass die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des Vermögensübergangs seitens des Erblassers, seiner Erben und auch der nachfolgenden zweiten Generation geplant und transparent gemacht werden und Aspekte wie Liquidität- und Vermögensentwicklung in Bezug auf die individuelle Situation des Vermögensinhabers im Fokus stehen“, sagt der Experte, der als CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® und Direktor im Wealth Planning bei der Bethmann Bank tätig ist. „Für den Kunden eines Estate Planners muss also erkennbar sein, worin die Hauptleistung liegt, und dass eine Einordnung in allgemeine rechtliche Aspekte allenfalls eine Nebendienstleistung darstellt.“

Oder anders ausgedrückt: Die Betrachtung des Rechtsrahmens ist im Estate Planning als Nebenpflicht ausgestaltet, wenn die Verwaltung und Optimierung des Kundenvermögens sowie die finanzielle Absicherung des Vermögensinhabers im Vordergrund stehen und nicht der Entwurf und die Umsetzung von Nachfolgelösungen. Estate Planning bedeutet eine Abbildung von Nachfolgegestaltungen im Vermögenskontext.

Berechnung der Erbschaftsteuer keine eigenständige Rechtsdienstleistung

Ähnlich verhält es sich mit der Berechnung der Erbschaftssteuer, die beim Estate Planning im Rahmen einer umfassenden Nachfolgeplanung ebenfalls ein unverzichtbarer Baustein ist. „Schließlich hat die steuerliche Belastung eines Erben unmittelbare Auswirkungen auf die Strukturierung des Vermögens, da dafür eine ausreichende Liquidität eingeplant werden muss“, erklärt Kleyboldt. „Und damit entspricht auch die Berechnung der Erbschaftsteuer im Rahmen des Nachfolgemanagements keiner eigenständigen Rechtsdienstleistung, sondern gilt rechtlich eindeutig als Nebenleistung und kann im Rahmen eines Finanzplans oder Nachfolgeplans integriert werden.“ Die Berechnung der Erbschaftsteuer erweist sich damit als Vorlage, um eine Kenngröße für eine wirtschaftliche Leitentscheidung in die Vermögensplanung einzubeziehen. „Das Probesterben kann nach der Datenaufnahme der finanziellen Verhältnisse und der Berücksichtigung der individuellen nachfolgeorientierten Vorgaben einen Teil der Beratung umfassen“ so Kleyboldt.

„Vom Beratungsprozess her ist jedoch klar, dass bei der eigentlichen rechtlichen und steuerlichen Umsetzung von testamentarischen Regelungen ein Rechtsbeistand oder Steuerberater eingeschaltet werden muss, da dies wiederum eine Rechtsberatung bedeutet“, so Kleyboldt. „Das Vermögen des Kunden und dessen Übergang auf die nachfolgenden Generationen steht bei einem Estate Planner klar im Mittelpunkt der Betrachtung.“

Haftungspapier in der ganzheitlichen Beratung vom FPSB Deutschland

Im neu erschienen Positionspapier „Haftung in der ganzheitlichen Beratung – Financial Planning und Estate Planning in der Beratungspraxis“ werden Fragestellungen aufgegriffen, die in Bezug auf die Erstellung einer Finanzplanung und aktuell erweitert um das Estate Planning aus haftungsrechtlicher Sicht von Bedeutung sind. Hierbei sollen zum einen vorhandene Haftungsrisiken identifiziert und zum anderen Möglichkeiten zur Eingrenzung dieser Risiken aufgezeigt werden.

Alle Angaben in dem Haftungspapier erfolgen ohne Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Ausarbeitung stellt keine Rechtsberatung dar, die individuell unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles erfolgen muss.

Link zum Haftungspapier: https://www.fpsb.de/fuer-verbraucher/financial-planning/beratungsgrundsaetze.html

Über den FPSB Deutschland

Das Financial Planning Standards Board Ltd. - FPSB ist ein globales Netzwerk mit derzeit 27 Mitgliedsländern und über 213.000 Zertifikatsträgern. Dessen Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern. Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an.

Zentrale Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln. Wichtige Gütesiegel sind der CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, der CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER, der EFPA European Financial Advisor® EFA und der CGA® CERTIFIED GENERATIONS ADVISOR. Der FPSB Deutschland hat ferner den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen Finanzberatung zu setzen. Dafür arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse und interessierter Öffentlichkeit zusammen.

Ein weiteres Anliegen des FPSB Deutschland ist die Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der Verband den Verbraucher-Blog https://www.frueher-planen.de lanciert. Er informiert neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über alle relevanten finanziellen Themen und beinhaltet drei Online-Rechner zur Berechnung der Altersrente und der Basisrente sowie zur Optimierung der Fondsanlage. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.fpsb.de .

Folgen Sie uns auch auf LinkedIn unter: https://de.linkedin.com/company/fpsbdeutschland .

Rück- oder Interviewanfragen mit dem Vorstandsvorsitzenden des FPSB Deutschland Prof. Dr. Rolf Tilmes bitte an:

iris albrecht finanzkommunikation GmbH
Frau Iris Albrecht
Feldmannstraße 121
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681 – 410 98 06 10
Fax: 0681 – 410 98 06 19
Email:  presse@fpsb.de
www.irisalbrecht.com