Alle Storys
Folgen
Keine Story von Deutscher Bauernverband (DBV) mehr verpassen.

Deutscher Bauernverband (DBV)

Gentechnikgesetz verhindert Koexistenz - Deutscher Bauernverband: Haftungsregelung für Landwirte völlig inakzeptabel

Berlin (ots)

Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zum „Gesetz zur
Neuordnung des Gentechnikrechts“ wird jegliche Koexistenz von
Landwirtschaft mit und ohne Gentechnik verhindert. Darauf verwies der
Deutsche Bauernverband (DBV), nachdem der Gesetzentwurf trotz
fundierter Kritik in einer zuvor erfolgten Anhörung des
Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft heute unverändert im Bundeskabinett verabschiedet
wurde. Nur wenn es gelinge, das konfliktfreie Neben- und Miteinander
von konventionellem Ackerbau ohne Gentechnik, konventionellem Anbau
unter Einsatz genetisch veränderter Pflanzen und ökologischem Anbau
ohne Verwendung von Gentechnik sicherzustellen, könne auch die
Wahlfreiheit für Verbraucher und Erzeuger gewährleistet werden. Umso
wichtiger ist es nach Ansicht des DBV, dass die dringend notwendigen
Anbauregelungen zur Koexistenz auf der Grundlage wissenschaftlicher
und praktischer Forschung definiert würden. Diese Grundlagen seien
aber bislang nicht in einem gezielten Erprobungsanbau unter
Einbeziehung aller betroffenen Kreise ermittelt worden, kritisierte
der DBV. Daher sei es dringend erforderlich, dass im
parlamentarischen Verfahren vorgesehen werde, die Regelungen neuen
Erkenntnissen anzupassen.
Völlig inakzeptabel sei auch die im Gesetz weiterhin vorgesehene
verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung der Landwirte, die
genetisch veränderte Pflanzen anbauen. Damit sind Landwirte
unabhängig von der Einhaltung aller Anforderungen der guten
fachlichen Praxis für eventuelle Einträge durch genetisch veränderte
Pflanzen auf benachbarte Ackerschläge schadensersatzpflichtig. Der
DBV könne daher keinem Landwirt zum Anbau genetisch veränderter
Pflanzen raten. Vor diesem Hintergrund haben Landwirte in
Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Bayern gentechnikfreie
Anbauzonen auf freiwilliger Basis eingerichtet, Landwirte in weiteren
Bundesländern diskutieren ebenfalls darüber. Diese Initiativen werden
vom DBV unterstützt. Aufgrund der unzureichenden Koexistenz- und
Haftungsregelungen des Entwurfs des Gentechnikgesetzes rate der DBV
Landwirten, an einem Versuchsanbau von Saat- und Pflanzgutfirmen nur
teilzunehmen, wenn eine vom DBV erarbeitete Erklärung zur
Haftungsfreistellung zugunsten der Landwirte unterschrieben werde.
Bestätigt sieht sich der DBV in seiner Haltung zur Haftungsfrage
durch die Versicherungswirtschaft, die erklärt habe, die durch eine
verschuldensunabhängige Haftung entstehenden Risiken nicht zu
versichern. Nach Vorstellungen des DBV können Haftungslücken bei
Einhaltung der guten fachlichen Praxis durch eine Fondslösung
geschlossen werden. Ein derartiger Fonds sollte von den Herstellern
und den Inverkehrbringern von genetisch veränderten Pflanzen
gemeinsam mit einer staatlichen Beteiligung finanziert werden.
ots-Originaltext: Deutscher Bauernverband (DBV)
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=6599

Kontakt:

Deutscher Bauernverband
Dr. Michael Lohse
Pressesprecher
Tel.: 030 / 31904 240

Original-Content von: Deutscher Bauernverband (DBV), übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Deutscher Bauernverband (DBV)
Weitere Storys: Deutscher Bauernverband (DBV)