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BGA: Unternehmensbeteiligung ist keine Einbahnstrasse

Berlin (ots)

Der Vorschlag der Union zur Unternehmensbeteiligung
beinhaltet die wichtigsten Forderungen des BGA, nämlich das Element 
der Freiwilligkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den 
Verzicht auf eine Absicherung von Verlustrisiken,  insbesondere das 
Absehen von Regelungen zur Insolvenzsicherung. Wer an den 
unternehmerischen Chancen partizipieren möchte, muss auch bereit 
sein, dass unternehmerische Risiko mit zu tragen." Dies erklärt Anton
F. Börner, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und 
Außenhandels (BGA), heute in Berlin.
Mit einer steuerlichen Förderung könne die Ausweitung der 
Mitarbeiterkapitalbeteiligung gut dort vorangetrieben werden, wo 
beide Seiten dies wünschten. Auch das wachstumsfreundliche Konzept 
der nachgelagerten Besteuerung, bei der die Besteuerung erst bei 
Verkauf der Kapitalbeteiligung erfolgt, bewertet der BGA positiv.
"Für den Mittelstand ist das Modell der Unternehmensbeteiligung 
nur attraktiv, wenn ein Anreiz zu mehr Motivation und Produktivität 
geschaffen wird. Nur so wird die Identifikation der Mitarbeiter mit 
ihrem Unternehmen gesteigert - in guten wie in schlechten Zeiten. 
Genau an diesem Ziel scheitert das SPD-Modell des Deutschlandfonds, 
das nach dem Prinzip der 'Rosinenpickerei' die Gewinne sozialisiert, 
die Verluste aber den Unternehmern überläst", so Börner abschließend.
44, Berlin, 29. Juni 2007

Pressekontakt:

Ansprechpartner:
André Schwarz
Pressesprecher
Telefon: 030/ 59 00 99 520
Telefax: 030/ 59 00 99 529

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