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NDR Norddeutscher Rundfunk

50 Jahre NDR Rundfunkrat: Empfang in Celle

Hamburg (ots)

Mit einem Empfang in Celle würdigte der
Norddeutsche Rundfunk das 50- jährige Bestehen seines Rundfunkrats.
Das Aufsichtsgremium des aus dem NWDR hervorgegangenen damaligen
Drei-Länder-Senders NDR konstituierte sich am 23. Juli 1955. Vor rund
250 geladenen Gästen im Celler Schloss sagte Dagmar Gräfin
Kerssenbrock, die Vorsitzende des NDR Rundfunkrats, dass die Gremien
einen unverzichtbaren Teil von Freiheit in der Gesellschaft
sicherten. „50 Jahre Rundfunkrat bedeuten 50 Jahre Pressefreiheit auf
der Grundlage des Artikels 5 Grundgesetz“, so Gräfin Kerssenbrock.
„Qualität und Staatsferne sind wir alle – ob Mitarbeiter des NDR, ob
Kontrollgremium oder gestaltender Politiker - dem Bürger schuldig,
der Gebühren zahlt und auf die Rundfunkfreiheit vertraut, und nicht
einer Partei oder einer Regierung“.
Der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff
beglückwünschte den NDR zu seinem Rundfunkrat und zu seiner Arbeit,
die hohe Akzeptanz in der Bevölkerung genieße. Wulff: „Der NDR ist
das Bindeglied der norddeutschen Identität. Stichworte, die seine
Stärken beschreiben, sind Qualität, Programmvielfalt,
Professionalität und Regionalität.“
NDR Intendant Prof. Jobst Plog betonte in seiner Rede die
herausragende Rolle des Rundfunkrats für die Entwicklung des Hauses.
Plog: „In 50 Jahren hat sich der NDR zu einem unabhängigen Sender
entwickelt, der in der Tradition der BBC für Unabhängigkeit und
professionelle Arbeit steht. Dies liegt nicht zuletzt an der
professionellen kritischen, aber zugleich konstruktiven Begleitung
unserer Arbeit durch die unabhängigen Aufsichtsgremien Rundfunk- und
Verwaltungsrat.“ Plog zeigte sich erleichtert darüber, dass die vier
Staatsvertragsländer bei der Novellierung des NDR Staatsvertrags der
Idee eines stärkeren Einflusses der Regierungen in den Gremien,
insbesondere des Verwaltungsrats, nicht gefolgt sind.
Die zurzeit 58 Mitglieder des NDR Rundfunkrats sind ehrenamtlich
tätig. Im höchsten Aufsichtsgremium des Senders sind in
repräsentativer Weise bedeutsame gesellschaftliche, weltanschauliche
und politische Organisationen und Gruppen aus den vier NDR
Staatsvertragsländern vertreten. Der Rundfunkrat überwacht die
Einhaltung der Programmanforderungen und berät den Intendanten in
allgemeinen Programmangelegenheiten. Zu den gesetzlich festgelegten
Aufgaben des Gremiums gehört u.a. die Wahl und Abberufung des
Verwaltungsrats. Dem Rundfunkrat obliegt die Genehmigung des
jährlichen Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses. Seine Amtszeit
beträgt fünf Jahre. Der Vorsitz wechselt nach Ländern in der
Reihenfolge Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg,
Mecklenburg-Vorpommern; die Wahl erfolgt jeweils für 15 Monate. Alle
Mitglieder aus einem Bundesland bilden zugleich den jeweiligen
Landesrundfunkrat, der jedem der vier NDR Landesfunkhäuser zugeordnet
ist.
17. Juni 2005/MG

Rückfragen bitte an:

NDR Presse und Information

Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Telefon: 040 / 4156 - 2300
Fax: 040 / 4156 - 2199

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