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„Panorama“-Recherche: Reform des Unterhaltsrechts schadet Kindern – Familien erleiden Einbußen durch Steuernachteile

Hamburg (ots)

„Vorrang für Kinder“ ist das erklärte Ziel der von
Justizministerin Zypries geplanten und von der CDU befürworteten
Reform des Unterhaltsrechts. Danach soll das vorhandene Geld des
Hauptverdieners vorrangig an die Kinder gehen und nur ein möglicher
Rest an die geschiedene Frau. Nicht bedacht wurde bei der Reform
offenbar die Rückwirkung des § 10 Einkommenssteuergesetz auf die Höhe
des Unterhalts. Wie Recherchen des Politmagazins „Panorama“ (Sendung:
Donnerstag, 2. Juni, 21.45 Uhr im Ersten) ergaben, kann danach der
Hauptverdiener nur den an die geschiedene Frau gezahlten Unterhalt
als Sonderausgaben absetzen, nicht aber den Unterhalt für die Kinder.
Durch das neue Unterhaltsrecht lässt sich also weniger von der Steuer
absetzen, das Nettoeinkommen sinkt und damit auch die
Unterhaltszahlungen, die daraus berechnet werden. In einem vom
„Panorama“ errechneten Modellfall (zwei Kinder, 2300 Euro Brutto)
nimmt der Unterhalt für Mutter und Kinder von 665 Euro auf 544 Euro
ab. Sie verlieren durch die Reform also 121 Euro. In anderen
Konstellationen (höherer Verdienst, mehr Kinder) kann der Verlust
sogar über 200 Euro im Monat betragen. Einzige Profiteure der Reform
sind die Finanzminister von Bund und Ländern. Auf Anfrage bestritt
das Bundesjustizministerium gegenüber Panorama, dass seine Reform zu
einem solchen Einkommensverlust der Betroffenen führe. Die bisherige
Steuersparmöglichkeit spiele „vor allem bei besseren
Einkommensmöglichkeiten eine Rolle“, zur Inanspruchnahme sei „daher
die Hilfe eines Steuerberaters nötig“. Dies widerspricht nicht nur
den Recherchen von „Panorama“. Familienrechtsanwalt Eckhard
Benkelberg kommentiert: „Man hat Blinde an der Reform arbeiten
lassen“.

Rückfragen bitte an:

Ralf Pleßmann
Presse und Information
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Telefon: 040 / 4156 - 2333
Fax: 040 / 4156 - 2199

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