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Welche Freiheit?
Leitartikel von Friedrich Roeingh zum Jahreswechsel

Mainz (ots)

Kann man sich denn gar nichts mehr vornehmen, nicht einmal zum Jahreswechsel? Die persönlichen Vorsätze, gesünder zu leben, sind schon x-mal gescheitert. Die Erwartung vom vergangenen Jahr, die schlimmsten Auswirkungen der Corona-Pandemie hinter uns zu lassen, ist zerstoben. Die Hoffnung auf mehr Frieden in der Welt haben wir eh begraben. Nichts anderes als auf Sicht fahren scheint mehr möglich. Wenn diese Formel beschreibt, dass Flexibilität in einer sich immer schneller drehenden Welt eine der entscheidenden Fähigkeiten ist: okay. Wenn daraus aber abgeleitet würde, ordnende Politik habe sich überlebt, wäre das verhängnisvoll. "Aufbruch wagen" wäre dann nur mehr eine hohle Phrase, mit der man für das Augenblicksmarketing Koalitionsverträge überschreibt - ohne es so zu meinen. "Mal sehen, was wir in der Zeit tatsächlich hinbekommen", wäre eine fatale Einstellung, wie allein schon der Blick auf die Herausforderungen des Klimawandels zeigt. In diesem Sinne haben sich die neue Bundesregierung und die nicht mehr ganz so neue Europäische Kommission noch lange nicht genug Aufbruch vorgenommen. Ob es um die Pandemie oder den Klimawandel geht, ob es um den Angriff digitaler Monopolisten oder des autokratischen Konkurrenten China auf unser freiheitliches System geht: All diese Herausforderungen sind nur zu bestehen, wenn neben die Flexibilität die Bereitschaft tritt, umstrittene Weichenstellungen vorzunehmen, die seit vielen Jahren nicht angepackt werden. Drei Beispiele: Eine allgemeine Impfpflicht ist sicher kein Allheilmittel zur Überwindung der Pandemie. Sie steht aber exemplarisch dafür, dass die freiheitliche Gesellschaft nur bestehen wird, wenn sie immer wieder bereit ist, die Freiheiten der Vielen nicht für eine verabsolutierte Freiheit des Einzelnen zu opfern. Das Bundesverfassungsgericht hat für diese Neubestimmung des Freiheitsbegriffs in pandemischen Zeiten die Richtschnur vorgegeben. Zweites Beispiel: Sämtliche Zeitpläne für klimaneutrales Wirtschaften sind Makulatur, wenn nicht das Planungsrecht - auf Kosten Einzelner und einzelner Interessengruppen - deutlich gestrafft wird. Das darf aber nicht nur für die Errichtung von Windrädern und Solaranlagen gelten, sondern genauso für jede andere Infrastruktur, ob digitale Netze, Bahntrassen oder auch Industrieanlagen und Straßenbau. Drittes Beispiel: In der digitalisierten Welt bedarf es einer scheinbar widersprüchlichen Doppelstrategie. Die Verabsolutierung des Datenschutzes muss genauso überwunden werden, wie eine konsequente Regulierung der globalen Netzwerke durchzusetzen ist. Am einen hängt die Frage, ob wir bei der Wertschöpfung von Künstlicher Intelligenz werden mitspielen können. Am anderen, ob wir die Zersetzung der Demokratie zugunsten eines Geschäftsmodells geschehen lassen, das mit genau dieser Zersetzung Kasse macht - und mit der Entmündigung des selbstbestimmten Individuums durch intransparente Algorithmen ohnehin. Es ist also höchste Zeit für eine Neubestimmung des Freiheitsbegriffes und die Enttarnung eines vulgären Liberalismus, der mit der Ideologie der grenzenlosen individuellen Freiheit das Wohlergehen der Gemeinschaft oder die Lebensperspektiven der Nachfolgenden torpediert. Und für eine Enttarnung der Verheißungen, die uns die vermeintliche Freiheit des Netzes beschert. Eines Netzes, das uns in seiner so smarten Ausgestaltung unserer persönlichen Daten beraubt; eines Netzes, das den Einzelnen durch die Verengung seines Blickwinkels manipuliert und durch die programmierte Belohnung von Hass und Hetze den Dialog der offenen Gesellschaft zersetzt. Mehr Aufbruch wagen bedeutet in Wahrheit deshalb auch mehr Zumutungen wagen. Die Zumutung für Grüne, dass ein zügiger ökologischer Umbau nur mit weniger Basisdemokratie zu haben ist. Die Zumutung für Liberale, bei der Neubestimmung eines Freiheitsbegriffs vorangehen zu müssen, der die Freiheit der Vielen und der Künftigen stärker als bisher über die Freiheit des Einzelnen stellt. Die Zumutung für Sozialdemokraten, dass sich mehr Gerechtigkeit nicht allein durch Umverteilung organisieren lässt. Und die Zumutung für den Kanzler, einen solch konfliktträchtigen Aufbruch nicht nur moderieren zu können, sondern anzuführen.

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