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Aus für unabhängige Asylverfahrensberatung
Innenministerium stellt bewährtes Beratungsangebot für Geflüchtete infrage

Berlin (ots)

Das Bundesministerium des Innern hat den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege mitgeteilt, die unabhängige Beratung Schutzsuchender im Asylverfahren einschließlich der besonderen Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende ab 2027 nicht mehr finanzieren zu wollen. Damit stünde ein erst 2023 eingeführtes, gesetzlich verankertes Angebot vor dem Aus. Für Menschen im Asylverfahren würde eine zentrale Unterstützung wegfallen - mit gravierenden Folgen für Betroffene, Rechtsstaat und Funktionsfähigkeit des Asylsystems.

Unabhängige Beratung ist zentral für faire und effiziente Asylverfahren

Ziel der unabhängigen Beratung ist es, dass Schutzsuchende das Verfahren verstehen und alle relevanten Schutzgründe so früh wie möglich vortragen. Diese Art der Unterstützung ist im Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) explizit vorgesehen. So werden Fehlentscheidungen vermieden, Verfahren beschleunigt und die Akzeptanz staatlicher Entscheidungen gestärkt. Besonders schutzbedürftige Personen - etwa traumatisierte Geflüchtete, Opfer sexualisierter Gewalt oder queere Personen - können frühzeitig identifiziert werden, damit ihre Bedürfnisse im Asylverfahren und bei der Unterbringung berücksichtigt werden.

Gerade vor dem Hintergrund der ab Juni anstehenden Verschärfungen im Asylrecht - etwa Einschränkungen der Bewegungsfreiheit oder beschleunigte Verfahren mit verkürzten Rechtsmittelfristen - ist eine qualifizierte, unabhängige Beratung unverzichtbar für effiziente und rechtsstaatliche Asylverfahren.

Zweifelhafte Grundlage für Entscheidung

Das Ministerium verkündete den Trägern, ab 2027 keinerlei Mittel mehr aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen und begründete seine Entscheidung mit dem Ergebnis einer Evaluation der Forschungsstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Die Ergebnisse dieser Evaluation, die im Koalitionsvertrag vereinbart worden war, wurden aber bislang weder veröffentlicht noch den Trägern zugänglich gemacht.

Damit droht eine gerade erst aufgebaute bundesweite Infrastruktur zu zerbrechen und zwar ohne dass eine politische Entscheidung offen und faktenbasiert diskutiert wurde.

Eine aktuelle Wirkungsanalyse der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), die dem Bundesinnenministerium vorliegt, belegt hingegen die positiven Effekte des Programms. Zur Expertise

Die BAGFW kritisiert die angekündigte Streichung scharf und fordert die Bundesregierung auf,

  • die Ergebnisse der Evaluation vollständig und zeitnah zu veröffentlichen,
  • bis dahin keine irreversiblen Entscheidungen zu treffen, die die bestehende Infrastruktur zerstören und
  • im Bundeshaushalt 2027 eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung sicherzustellen.

Dazu erklärt Achim Meyer auf der Heyde, Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes: "Die auch dem Bundesinnenministerium vorgelegte praxisbasierte Expertise der BAGFW macht deutlich, dass das Programm wirkt: Es trägt nicht nur zur Rechtsstaatlichkeit, sondern auch der Beschleunigung und Effizienz von Asylverfahren bei. Eine Streichung dieses wichtigen Angebots können und werden wir nicht hinnehmen."

Hintergrund:

Fakten zur behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB)

Die BAGFW und ihre Mitgliedsorganisationen können bereits heute belegen, dass die Beratung wirkt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen:

1. Hohe Reichweite in kurzer Zeit

Seit Start des Bundesprogramms 2023 wurde die AVB innerhalb von zwei Jahren bundesweit aufgebaut. Bereits 2024 konnten über ein Viertel aller Asylsuchenden erreicht werden. An rund 225 Standorten werden Schutzsuchende, darunter auch besonders Vulnerable, im Asylverfahren qualifiziert beraten.

2. Mehr Verfahrenseffizienz, weniger aussichtslose Anträge

Individuelle Beratung hilft Schutzsuchenden, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und ihre Schutzgründe strukturiert darzulegen. Das verbessert die Qualität der Entscheidungen, verkürzt Verfahren und verhindert aussichtslose Anträge und Klagen. Davon profitieren nicht nur die Betroffenen, sondern auch Behörden und Gerichte.

3. Früherkennung besonderer Schutzbedarfe

In der Beratung werden besondere Schutzbedarfe - etwa bei unbegleiteten Minderjährigen, Opfern von Gewalt oder traumatisierten Personen - systematisch erfasst und an die zuständigen Stellen gemeldet. Das ist ein zentraler Baustein zur Erfüllung der menschen- und europarechtlichen Verpflichtungen Deutschlands.

4. Verlässliche Bleibeperspektiven und Integration

Eine frühzeitige Klärung der Bleibeperspektive ermöglicht schnelleren Zugang zu Sprache, Bildung und Arbeit. Städte und Gemeinden erhalten dadurch Planungssicherheit und können Integrationsangebote zielgerichteter gestalten - eine Win-win-Situation für Kommunen und Geflüchtete.

5. Politischer Handlungsbedarf statt Mittelkürzung

Angesichts der positiven Wirkung braucht es einen stufenweisen Ausbau sowie eine Verstetigung des Programms sowie eine auskömmliche Finanzierung (deutlich oberhalb des heutigen Niveaus), damit die Beratung flächendeckend und nachhaltig als tragende Säule eines funktionierenden Asylsystems wirken kann - nicht ihre faktische Abschaffung.

Pressekontakt:

Katrin Goßens
030 24089-121
presse@bag-wohlfahrt.de

Original-Content von: BAGFW e.V., übermittelt durch news aktuell

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