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Neue Westfälische (Bielefeld): Hooligan-Opfer müssen Gerichtskosten bezahlen¶ Schwer zu akzeptieren Von Jens Reichenbach

Bielefeld (ots)

Nur Sekunden entschieden am 5. Mai 2012 über Leben und Tod eines damals 26-jährigen Werder-Bremen-Fans. Bielefelder Hooligans waren über ihn und seine Freunde hergefallen. Einer schlug ihn nieder, ein Zweiter trat mit Anlauf gegen seinen Kopf. Dass er überlebte, gleicht einem Wunder. Nach Bielefeld kehrte der inzwischen Genesene zurück, um vorm Landgericht für eine gerechte Strafe für die Täter zu sorgen. Gleichzeitig klagte er mit einem Anwalt auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. "Natürlich", sagt der normale Menschenverstand. "Lieber nicht", sagt derjenige, der die sieben Siegel der Strafprozessordnung zu verstehen vermag. Denn wenn der Verurteilte kein Geld hat, bleibt das Opfer auf seinen Kosten sitzen. Im Fall von Malte K. ist das nur schwer zu akzeptieren. Malte K. kam als Gast in diese Stadt, wurde dort fast totgeprügelt und muss jetzt auch noch zahlen. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, solche Ungerechtigkeiten künftig zu verhindern.

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