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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar Innenminister kontra Verfassungsgericht Freie Meinung CARSTEN HEIL

Bielefeld (ots)

Es ist das Wesen von Demokratie, über das Spannungsfeld von bürgerlichen Freiheiten und innerer Sicherheit zu diskutieren. Es gibt auch in Deutschland eine Terrorgefahr, die durch die Ereignisse von Boston neu ins Bewusstsein rückt. An dieser Debatte kann der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes teilnehmen. Wenn der Detmolder Andreas Voßkuhle zu einer besonnenen Debatte aufruft, ist das ein vernünftiger Beitrag und Teil seiner freien Meinungsäußerung. Warum Innenminister Hans-Peter Friedrich so empfindlich darauf reagiert und sich jegliche Meinungsäußerung des BVG-Präsidenten verbittet, ist dagegen völlig unverständlich. Sonst lassen Politiker doch auch gern das Verfassungsgericht Politik machen. Mal, weil sie selbst nicht in der Lage sind, verfassungskonforme Gesetze zu beschließen (Vorratsdatenspeicherung). Dann, weil sie Angst vor der Öffentlichkeit haben und die Verantwortung lieber nach Karlsruhe abschieben wollen (steuerliche Gleichstellung der Homoehe). Heute urteilt das höchste Gericht über eine gemeinsame Datenbank von Polizei und Geheimdiensten. Auch deshalb liegen die Nerven von Friedrich blank. Demokratische Grundrechte hat aber auch der BVG-Präsident, und es steht dem Innenminister nicht an, sie auszuhebeln.

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