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Neue Westfälische (Bielefeld): Sicherungsverwahrung Gratwanderung MATTHIAS BUNGEROTH

Bielefeld (ots)

Wer jemals Opfer einer kriminellen Gewalttat geworden ist, wird die politische Diskussion die derzeit Deutschland erfasst, nicht nachvollziehen können. Warum etwa ein verurteilter Sexualstraftäter, dem Gutachter eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit prognostizieren, irgendwann unbehelligt auf freiem Fuß leben darf, wird sich einem Opfer nicht erschließen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) steht also vor einer Gratwanderung denn sie ist gezwungen, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in deutsches Recht umzusetzen. Dessen Tenor heißt: Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für verurteilte Sexualstraftäter ist unzulässig. Mindestens 80 Gefangene in deutschen Justizvollzugsanstalten sind von dieser Entscheidung betroffen; sie vorbehaltlos in die Freiheit zu schicken, wäre sicher das falsche Signal, das der Rechtsstaat hier aussenden könnte. Denn der Schutz potenzieller neuer Opfer muss bei solchen Gewalttätern oberste Priorität haben. Der Staat ist verpflichtet, von den Bürgern Schaden abzuwenden, der für ihn absehbar ist. So muss das Bundesjustizministerium gerade für die sogenannten Altfälle alle Möglichkeiten ernsthaft prüfen, die einen solchen Opferschutz gewährleisten können. Dazu gehört die elektronische Fußfessel ebenso wie die polizeiliche Überwachung von freigelassenen Sexualstraftätern. Der Bundesgerichtshof wird als oberstes zuständiges deutsches Gericht die Zweifelsfälle zu entscheiden haben und hier eine Abwägung zwischen den Freiheitsrechten der Triebtäter einerseits und dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung andererseits zu treffen haben. Die Gesellschaft vertraut darauf, dass der Kompass der höchsten Richter im Zweifel zugunsten des Schutzgedankens ausschlägt.

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