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Sicherheit und Spaß auf der Achterbahn - Was gilt es zu beachten?

Berlin (ots)

Karussells, Achterbahnen und Riesenräder begeistern jedes Jahr tausende Besucher auf Volksfesten wie dem Münchner Oktoberfest, Hamburger DOM, oder dem Cannstatter Wasen. Die Fahrgeschäfte sind im Betrieb enormen Beanspruchungen und je nach Jahreszeit auch starken Wetterbedingungen ausgesetzt. Damit die Mitfahrer auch ein sicheres Fahrvergnügen erleben, werden die Fahrgeschäfte vor Eröffnung eines Volksfestes von unabhängigen Sachverständigen wie den TÜV-Experten auf ihre Sicherheit überprüft. Denn: Spaß und Sicherheit gehören bei der Benutzung von Fahrgeschäften zusammen. Wie auch die Fahrgäste selbst mit einfachen Regeln für ihre Sicherheit beim Fahrvergnügen sorgen können, erklärt der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV):

   - Immer die Hinweise und Signale des Personals bei der Fahrt 
     beachten.
   - Mindestgröße beachten, gerade bei Kindern
   - Vor dem Start sollten Mitfahrer prüfen, ob der Sicherheitsbügel 
     eingerastet ist und sicher anliegt. Im Zweifelsfall muss das 
     Personal umgehend informiert werden.
   - Kinder gehören aufgrund der auftretenden Fliehkräfte, 
     insbesondere bei schnellen Rundfahrgeschäften, immer auf den 
     inneren oder mittleren Sitz.
   - Kinder sollten nur in Begleitung eines Erwachsenen schnelle 
     Fahrgeräte benutzen.
   - Nicht nur für Kinder, auch für ältere Passagiere gelten 
     Altersbeschränkungen. Ältere Menschen mit Erkrankungen sollten 
     sich selbst eine Grenze für spezielle Fahrgeschäfte setzen, um 
     Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
   - Nicht nach starkem Medikamenten-, Drogen- oder Alkoholkonsum ins
     Fahrgeschäft einsteigen.
   - Nicht mit vollem Magen extreme Fahrgeschäfte benutzen.
   - Immer sitzen bleiben, bis das Fahrgeschäft auch wirklich still 
     steht.

Fahrgeschäfte sind Anlagen, die in Deutschland einer gesetzlichen Prüfpflicht und den Landesbaurechten, unterliegen. Nach jedem Aufbau eines Fahrgeschäftes erfolgt vor Ort eine Gebrauchsabnahme, die je nach Bundesland die bauaufsichtliche Behörde oder die beauftragten Prüf- oder Genehmigungsstellen, wie die TÜV, übernehmen. Die TÜV-Experten überprüfen die Sicherheit, Standfestigkeit und Konstruktion des Fahrgeschäfts auf Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Normen. Auch eine Probefahrt wird vorgenommen, damit der TÜV-Sachverständige unter anderem auch erkennen kann, welche besonderen Flieh- und Druckkräfte auf den Körper wirken. Falls für den Benutzer gesundheitliche Bedenken bestehen, hat der Prüfer die Möglichkeit einen medizinischen Sachverständigen vom TÜV hinzuziehen. Für jedes Fahrgeschäft haben die Schausteller ein Prüfbuch bereitzuhalten, in dem alle Prüfungen, Abnahmen und Genehmigungen sowie auferlegte Nachbesserungsmaßnahmen dokumentiert werden. Wenn bei der Gebrauchsabnahme ein sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt wird, muss der Betreiber diesen vor der Inbetriebnahme abstellen.

Auch Erstabnahmen für neue Fahrgeschäfte und wiederkehrende Prüfungen, die je nach Art des Fahrgeschäftes variieren, werden von den TÜV-Sachverständigen ausgeführt. Diese Prüfungen sollen gewährleisten, dass Fahrgeschäfte nach einem Ortswechsel oder nach starker Beanspruchung auch weiterhin sicher und zuverlässig betrieben werden können.

Pressekontakt:

Geraldine Salborn
VdTÜV Verband der TÜV e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
T.: +49 30 760095-580
geraldine.salborn@vdtuev.de
www.facebook.com/verbanddertuev
https://twitter.com/vdtuev_news

Original-Content von: TÜV-Verband e. V., übermittelt durch news aktuell

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