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NABU

NABU warnt vor Umgehung des Vorbehandlungsgebots von Abfällen

Berlin (ots)

Der Naturschutzbund NABU hat das am morgigen
Mittwoch (1.6.) in Kraft tretende Verbot der Deponierung
unbehandelter Abfälle in Deutschland grundsätzlich begrüßt,
gleichzeitig aber vor Missbrauch in der Praxis gewarnt. "Alle
denkbaren Schlupflöcher zur Umgehung dieser Regelung müssen
konsequent gestopft werden", forderte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Die Ablagerung unbehandelter Abfälle sei hochgradig klimaschädlich.
"Die dabei entstehenden Methangase haben erheblichen Anteil am
Klimawandel. Sie sind etwa 21-mal so schädlich wie Kohlendioxid",
betonte Tschimpke. Die Behandlung von Abfällen vor ihrer Deponierung
reduziere diese Methanbelastung und sei daher eine wesentliche
Voraussetzung für eine klimaverträgliche Abfallwirtschaft. Allerdings
sei unklar, ob überhaupt ausreichende Kapazitäten für die
Vorbehandlung der zu erwartenden Müllmengen zur Verfügung stünden.
Nach Schätzungen von Experten fehlten derzeit Behandlungsanlagen für
Abfälle bis zu sieben Millionen Tonnen. Nach Ansicht des NABU besteht
die Gefahr, dass das Gebot der Vorbehandlung umgangen wird, da eine
regelgerechte Vorbehandlung in speziellen Anlagen teurer ist als eine
einfache Deponierung. "Die Palette der Möglichkeiten reicht von der
illegalen Umdeklarierung der Abfälle für den Export und die
Deponierung im Ausland bis hin zur Vermischung von Abfällen aus der
mechanisch-biologischen Behandlung und nicht vorbehandelten
Siedlungsabfällen", so Tschimpke. Besonders problematisch sind nach
Einschätzung des NABU die so genannten Zwischenlager. Für einen
Zeitraum von bis zu drei Jahren können für nicht vorbehandelte
Abfälle -- diese sollen dann zu einem späteren Zeitpunkt behandelt
werden -- auf Deponien Zwischenlager eingerichtet werden. Bisher
wurden bereits 22 solcher Lager genehmigt. "Es ist zu befürchten,
dass darauf spekuliert wird, dass sich nach drei Jahren keiner mehr
an den dort gelagerten Müll erinnert," kritisierte Tschimpke. Der
Klimaschutzgedanke der Regelung werde damit unterlaufen.
Daher müssten die Länder dafür Sorge tragen, dass die
Vorbehandlung von Abfällen eingehalten und die Umgehung der Maßnahmen
unmöglich werde -- notfalls auch unter Anwendung strafrechtlicher
Mittel. "Die Verantwortlichen hatten schließlich Zeit genug, sich auf
die Rechtslage einzustellen", so Tschimpke.
Im Internet zu finden unter www.nabu.de
Für Rückfragen: 
Susanne Hempen, 
NABU-Abfallexpertin, 
Tel. 02224-986342, mobil 0151-5734832

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell

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