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NABU

NABU fordert wirksamen Schutz der Natur vor Gentechnik

Berlin (ots)

Im Zuge der aktuellen Debatte um das neue
Gentechnik-Gesetz hat der Naturschutzbund NABU den wirksamen und
rechtlich abgesicherten Schutz ökologisch sensibler Gebiete vor
gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gefordert. "Um die
biologische Vielfalt gemäß internationaler Abkommen zu schützen, muss
es große zusammenhängende GVO-freie Flächen geben", sagte
NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Deutliche Kritik fand der NABU für
einige Bundesländer, die den ersten Entwurf des Gentechnik-Gesetzes
aktuell mit über 100 Änderungsanträgen im Bundesrat blockieren. "Es
ist politisch grob fahrlässig, dass wegen engstirniger Machtproben
auch dieses Jahr wieder in Deutschland Genpflanzen ohne nationale
Regelungen angebaut werden", so Tschimpke. Besonders
verantwortungslos sei hierbei das Ansinnen, den einzigen Paragrafen,
der den Schutz der Natur gewährleisten soll, aus dem Entwurf
streichen zu wollen.
Akuten Handlungsbedarf sieht der NABU auch bei der Überwachung des
Genpflanzen-Anbaus, dem Monitoring, und der Definition der "guten
fachlichen Praxis" (gfP) im Zusammenhang mit dem Anbau von GVO. "Es
wäre völlig absurd, wenn -- wie teilweise diskutiert - ausgerechnet
die Industrie als großer Nutznießer der Agrogentechnik die
Anbau-Regeln für GVO festlegen würde", so Tschimpke. Die
grundlegenden Werte für die gfP müssen nach Ansicht des NABU bereits
im neuen Gesetz festgelegt werden. Sie sollten gewährleisten, dass
die GVO-Erzeuger die nötige Vorsorge treffen, um den Schutz der
Ökosysteme zu erhalten. Beim Monitoring müsse eine EU-weite und
fachlich fundierte Regelung festgelegt werden, nach deren Muster dann
auch in Deutschland verfahren würde.
Um die Koexistenz von Gentechnik und gentechnikfreier Landschaft
zu gewährleisten, forderte der NABU die Definition klarer und
sortenspezifischer Regelungen bereits auf EU-Ebene. "Hohe Priorität
muss der Festlegung von gentechnikfreien Pufferzonen um die zu
schützenden Gebiete zugemessen werden", so Tschimpke. Gentechnikfreie
Zonen dürfe es nicht nur für die im Gesetzentwurf vorgesehenen
Gebiete des EU-Schutzgebietssystems NATURA 2000 geben, sondern auch
in Biosphärenreservaten und Naturschutzgebieten. Da außerdem
naturverträgliche Nutzungsformen wie der gentechnikfreie Ökolandbau
akut in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht seien, müssten auch
sie besser durch das neue Gentechnik-Gesetz geschützt werden. "Der
aktuelle Gesetzes-Entwurf reicht nicht aus um eine gentechnikfreie
Landwirtschaft zu garantieren", so der NABU-Präsident.
Ein ausführliches Hintergrundpapier ist bei der NABU-Pressestelle
unter 0228-4036-141 erhältlich.
Für Rückfragen:
Dr. Steffi Ober 
NABU-Gentechnikexpertin 
Tel.: 030-284984-25 oder 0228-4036-141

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell

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