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Greenpeace: Justizministerium versucht Bundestag zu täuschen Entwurf zur Patengesetzgebung arbeitet mit juristischen “Tricks”

(ots)

Hamburg/Berlin – Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zu Patenten auf Leben ist eine Mogelpackung. Der Entwurf des Ministeriums gibt vor, die Patentierung menschlicher Gene erheblich einzuschränken. Die genaue Prüfung zeigt aber, dass die geplanten Regeln im Kern völlig ungeeignet sind. So existieren bereits mehrere Urteile von Patentämtern und Patentgerichten, die zeigen, dass die vorgeschlagenen Regeln in der Praxis wirkungslos wären. Der Gesetzentwurf des Ministeriums liegt Greenpeace vor.

“Man hat den Eindruck, dass sich hier Bürokratie und Industrie
verbünden, um den Bundestag mit juristischen Tricks hinters Licht zu
führen. Die Abgeordneten erfahren erst gar nicht, worüber sie
abstimmen sollen,” meint Christoph Then, Patentexperte von
Greenpeace. „Nach wie vor würde das Gesetz Patente auf Gene, von
Teilen des menschlichen Körpers, sowie von Pflanzen und Tieren im
vollem Umfang erlauben.“
Das komplexe Regelwerk der Patentgesetzgebung macht es dem
SPD-geführten Justizministerium leicht zu „tricksen“. Laut
Gesetzentwurf soll die Patentierung menschlicher Gene ausdrücklich
erlaubt werden, der Umfang der Patente soll aber auf bestimmte
technische Anwendungen begrenzt sein. So würde z.B. beim Gen für
Brustkrebs der Zweck des Patentes in die Ansprüche aufgenommen
werden. Dadurch sollen andere Firmen, die das Gen zum Beispiel zur
Behandlung von Prostata Erkrankungen verwenden wollen, frei von den
Auflagen des Patentinhabers sein. Doch der Deutsche Bundesgerichtshof
entschied schon 1990, dass derartige Regelungen, das heißt die Angabe
der geplanten Verwendung, nicht zu einer Beschränkung der Reichweite
von Patenten führen. Das beabsichtigte Gesetz würde deswegen nicht zu
der gewünschten rechtlichen Klarheit, sondern lediglich zu
langwierigen Patentstreitigkeiten führen.
Zudem sollen nur die Gene unter den Schutz des geplanten Gesetzes
fallen, die noch "identisch" mit dem ursprünglichen Gen sind. Doch in
der Regel wird die Struktur der Gene schon beim Isolieren aus dem
menschlichen Körper geringfügig verändert. Nach den bisherigen
Entscheidungen der Patentämter führt diese Veränderung dazu, dass die
Gene nicht mehr als natürlich anzusehen wären. Damit würde auch das
geplante Gesetz nicht mehr greifen.
Der Gesetzentwurf bezieht sich auf eine EU-Richtlinie, die schon
1998 verabschiedet und bis heute nur von einer Minderheit der
EU-Staaten umgesetzt wurde. Inzwischen droht die EU Kommission mit
einer millionenschweren Klage gegen die Bundesregierung, weil sie die
Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt hat. „Das Justizministerium
trägt die Hauptschuld daran, dass bisher keine akzeptable Lösung
erreicht werden konnte. Sinnvolle Lösungsansätze sind von den Beamten
regelmäßig blockiert worden“, so Then.
Achtung Redaktionen: Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Patentexperten Dr. Christoph Then Tel.: 0171 8780 832 oder
Pressesprecher Björn Jettka Tel.: 0171 8780 778.
Internet: www.greenpeace.de
ots-Originaltext: Greenpeace e.V.
Digitale Pressemappe:
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