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Greenpeace: Schäuble täuscht Atomaufsicht
Atomreaktor Krümmel hätte Wiederanfahrgenehmigung nie erhalten dürfen

Hamburg (ots)

Wider besseren Wissens hat Bundesinnenminister
Wolfgang Schäuble (CDU) der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht vor
Erteilung der Wiederanfahrgenehmigung für das Atomkraftwerk Krümmel 
mitgeteilt, es gebe "nach der aktuellen Lagebewertung des BKA" keine 
Anhaltspunkte dafür, dass sich "die Gefahr durch Anschläge mittels 
Luftfahrzeugen gegenüber dem Jahr 2002 erhöht hat". Greenpeace liegt 
jedoch ein internes Dokument des Bundeskriminalamtes aus dem Jahr 
2007 vor, in dem die Behörde sehr wohl eine Verschärfung der 
Sicherheitslage feststellt. Greenpeace fordert, den Atomreaktor in  
Krümmel sowie die sieben ältesten deutschen AKW sofort abzuschalten.
"Normalerweise hält sich Bundesinnenminister Schäuble nicht 
zurück, wenn es darum geht, vor Angriffen auf die innere Sicherheit 
zu warnen",  sagt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. "Warum hat er
die aktuelle Gefahrenbewertung des BKA in diesem Fall unterschlagen? 
Schäuble hat die Atomaufsicht von Schleswig-Holstein in Sicherheit 
gewiegt, damit sie dem Pannenreaktor Krümmel die 
Wiederanfahrgenehmigung erteilt. Damit hat er auch die Öffentlichkeit
bewusst in die Irre geführt."
In dem  BKA-Papier aus dem Jahr 2007 heißt es "(...) die 
Wahrscheinlichkeit terroristischer Anschläge auf kerntechnische 
Einrichtungen (ist) zwar als gering anzusehen, muss aber letztendlich
in Betracht gezogen werden".  Noch im Jahr 2001 hingegen schätzte das
BKA Anschläge gegen Atomanlagen als "nicht im Bereich des 
Wahrscheinlichen" ein und verwies auf die von potentiellen 
Terroristen beabsichtigte "höchste Symbolwirkung" ihrer Taten.
Die mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem 
Bundesnachrichtendienst abgestimmte Bewertung zur "Gefährdungslage 
inländischer kerntechnischer Einrichtungen" sieht 2007 nun eine 
Verlagerung des "Ziels der Täter" weg von der symbolischen Wirkung 
hin zur "Verursachung größtmöglicher Personenschäden unter der 
Zivilbevölkerung". Der Bericht stellt fest: "Da bei einem Anschlag 
gegen eine kerntechnische Einrichtung aus Sicht der Täter mit einer 
Vielzahl von Opfern zu rechnen ist, müssen diese (...) als geeignet 
angesehen werden".
Laut Atomgesetz (AtG) darf die Genehmigung für ein Atomkraftwerk 
nur dann erteilt werden, wenn der "erforderliche Schutz gegen 
Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleistet ist" 
(AtG Paragraph7 Abs. 2 (5)). Genehmigungen sind zu widerrufen, wenn 
"dies wegen einer erheblichen Gefährdung (...) der Allgemeinheit 
erforderlich ist und nicht durch nachträgliche Auflagen in 
angemessener Zeit Abhilfe geschaffen werden kann" (AtG Paragraph 17 
Abs. 3 (5)).
Krümmel ist, wie die Mehrzahl deutscher Atomkraftwerke, nicht gegen 
den Aufprall eines Flugzeugs geschützt. Laut einem internen Gutachten
der Internationalen Länderkommission Kerntechnik (ILK, 2002) ist 
"eine bauliche Ertüchtigung ... aus technischen und wirtschaftlichen 
Gründen nicht machbar bzw. nicht sinnvoll". Das ILK-Gutachten warnt 
im Fall eines Aufpralls vor "schweren bis katastrophalen 
Freisetzungen radioaktiver Stoffe". "Die Gefahr ist real. Krümmel 
gefährdet die Menschen und muss still gelegt werden", so Edler.
Achtung Redaktionen:
Rückfragen bitte an Mathias Edler, Tel. 0151-180 534 04, oder
Pressesprecherin Cornelia Deppe-Burghardt, Tel. 0151-145 330 87. Mehr
Informationen im Internet unter www. greenpeace.de

Original-Content von: Greenpeace e.V., übermittelt durch news aktuell

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