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Schertz Bergmann Rechtsanwälte

Marteria: Berichterstattung der BILD-Zeitung rechtswidrig
Angebliche Vorwürfe in den USA haltlos

Berlin (ots)

Für unseren Mandanten Marteria haben wir gegen die BILD-Zeitung eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Landgericht Berlin hat der BILD-Zeitung mit Beschluss vom 16.05.2023 untersagt, über angebliche Vorwürfe einer konkreten Tätlichkeit seitens unseres Mandanten zu berichten. Anders als fälschlich im Rahmen verschiedener Berichte behauptet, beruhten diese Vorwürfe auch gerade nicht auf Angaben der Lebensgefährtin unseres Mandanten. Die Lebensgefährtin unseres Mandanten hat diesen zu keinem Zeitpunkt beschuldigt. Zurecht hat daher auch das Landgericht entschieden, dass über die falschen Vorwürfe gegen unseren Mandanten überhaupt nicht hätte berichtet werden dürfen. Wir werden darum auch weiterhin für unseren Mandanten gegen entsprechende Falschberichterstattungen vorgehen. Sämtliche der angeblich in einer US-amerikanischen Ermittlungsakte befindlichen Vorwürfe haben sich nicht einmal im Ansatz bestätigt und waren schlicht falsch. Das Verfahren in den USA wurde darum bekanntlich auch vollumfänglich eingestellt. Unserem Mandanten ist es darüber hinaus wichtig zu betonen, dass diese einstweilige Verfügung nicht gegen die Medien im Allgemeinen gerichtet ist, sondern gegen eine Berichterstattung der BILD-Zeitung aus den vergangenen Wochen, in der immer wieder falsche Behauptungen über unseren Mandanten aufgestellt und wiederholt wurden.

Professor Dr. Christian Schertz

Rechtsanwalt

Pressekontakt:

Rechtsanwalt
Prof. Dr. Christian Schertz
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
Tel.: 030 88 00 150
Fax: 030 88 00 15 55

Original-Content von: Schertz Bergmann Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell

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