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OLG Köln verurteilt Mercedes wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Dieselskandal

Bremen (ots)

Mit Urteil vom 26.10.2023 hat das Oberlandesgericht Köln die Mercedes-Benz Group AG im Mercedes Dieselskandal zu Schadensersatz in Höhe von fast 30.000,00 Euro verurteilt (Aktenzeichen 24 U 205/21). Das Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass sich im streitgegenständlichen Fahrzeug mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen befinden und Mercedes den Kläger bei Erwerb des Pkw vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat.

Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich um einen Mercedes-Benz SLK 250 D mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 6. Der Kläger hatte den Pkw im Jahr 2016 von privat gebaucht erworben. Im Zuge des Dieselskandals ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt einen verpflichtenden Rückruf an.

Das Oberlandesgericht stuft sowohl die im Fahrzeug vorhandene Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung als auch die AdBlue-Dosierstrategie als unzulässige Abschalteinrichtungen ein, ihr kombinierter Einsatz ist zudem als besonders verwerflich zu betrachten. Die diese Funktionen steuernde Software ist so auf den behördlichen Abgastest nach NEFZ zugeschnitten, dass sie mit einer Prüfstanderkennung gleichzusetzen ist.

Dem Kläger steht aufgrund der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch Mercedes ein Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB zu. Das Gericht zeigt sich überzeugt davon, dass der Kläger das Fahrzeug nicht erworben hätte, wenn er von den unzulässigen Abschalteinrichtungen gewusst hätte.

Mercedes muss das Fahrzeug zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstatten. Das Gericht sprach dem Kläger 29.540,23 Euro plus Zinsen zu.

Erst im Juni dieses Jahres hatte der BGH seine Rechtsauffassung im Dieselskandal geändert und der des EuGH angepasst. Seitdem ist es nicht mehr nötig, dem Hersteller vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachzuweisen, um einen Schadensersatzanspruch durchzusetzen. Schon durch den fahrlässigen Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung kann sich ein solcher Schadensersatzanspruch in Form eines Differenzschadens ergeben, da der Wert des Fahrzeugs bei Erwerb gemindert war. Der Kläger behält in diesen Fällen das Fahrzeug und bekommt 5% bis 15% des Kaufpreises als Schadensersatz für den Minderwert zugesprochen. In Folge dieser Urteile haben verschiedene Gerichte Hersteller wie Mercedes und BMW bereits zur Zahlung des Differenzschadens verurteilt.

Das aktuelle Urteil des OLG Köln zeigt nun, dass auch eine Verurteilung zum großen Schadensersatz nach wie vor möglich ist - man möchte sagen, jetzt erst recht.

"Geschädigte im Mercedes Dieselskandal können neben dem Differenzschaden auch den sogenannten großen Schadensersatz geltend machen", erläutert Lars Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte. "Sowohl die AdBlue-Dosierstrategie, als auch die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung finden sich in Millionen Diesel Pkw von Mercedes. Gerne prüfen wir kostenfrei, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist."

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de

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