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TARGOBANK AG verliert Rechtsstreit über Widerruf eines Autokredits

Hamburg (ots)

In einem Urteil vom 22. Juli 2021 - 6 O 297/20 - hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass zwei Kunden der TARGOBANK AG wegen eines wirksamen Verbraucher-Widerrufs die letzten 22 Raten ihrer Pkw-Finanzierung nicht mehr zahlen müssen. Die von HAHN Rechtsanwälte vertretenen Kläger erhielten Mitte des Jahres 2017 ein Darlehen über 26.000,00 EUR zur Finanzierung ihres Audi Q5. Nach Abschluss eines Darlehensvertrags steht einem Verbraucher regelmäßig ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist von 14 Tagen wird jedoch nur dann in Lauf gesetzt, wenn der Verbraucher von dem Kreditgeber fehlerfreie Vertragsunterlagen erhält. Diese Möglichkeit nutzten die erfolgreichen Kläger und erklärten im April 2020 den Widerruf ihres Kreditvertrags. Da die Bank die Wirksamkeit des erklärten Widerrufs vorgerichtlich nicht akzeptieren wollte, kam es zum Rechtsstreit vor dem Landgericht Stuttgart.

Rechtsfolge eines solchen Widerrufs ist zum einen, dass der Kunde seine zukünftigen Zahlungsverpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht mehr erfüllen muss. Zum anderen kann der Kreditnehmer alle Zahlungen zurückfordern, die er auf den Darlehensvertrag geleistet hat. "Die TARGOBANK AG hat durch ihre Rechtsanwältin in der mündlichen Verhandlung ein sogenanntes Anerkenntnis erklären lassen", erläutert der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. "Dadurch hat die Bank vermieden, dass das Landgericht Stuttgart in rechtlicher Hinsicht eine Begründung für die Möglichkeit eines solchen Widerrufs nach Jahren angibt."

Aktuell bietet HAHN Rechtsanwälte Kunden aller deutschen Auto-Banken eine kostenfreie Erstbewertung hinsichtlich der zu prüfenden Rechtsfrage an, ob sie fehlerhafte Vertragsunterlagen erhalten haben, die die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt haben. In den letzten Jahren hat nicht nur die TARGOBANK AG Fehler gemacht, die Verbrauchern noch immer die Möglichkeit eröffnen, ihr Widerrufsrecht wirksam auszuüben. Urteile sind ebenfalls bereits gegen die Volkswagen Bank GmbH, die BMW Bank GmbH, die RCI Banque S.A., die Santander Consumer Bank AG, die akf Bank GmbH & Co. KG, die FCA Bank Deutschland GmbH oder auch die Mercedes-Benz Bank AG ergangen.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Christian Rugen
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: rugen@hahn-rechtsanwaelte.de

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