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Rechtskräftiges Schadensersatzurteil gegen Audi im Abgasskandal

Hamburg (ots)

Die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte hat eines der ersten rechtskräftigen Urteile gegen Audi im Abgasskandal erreicht. Nachdem Audi und VW gegen das Urteil am Landgericht Hamburg zunächst Berufung eingelegt hatten, zogen sie diese nun zurück, so dass das Urteil rechtskräftig wurde.

Es ging in diesem Fall um einen Audi A4, den der Käufer im Oktober 2014 für 25.000 Euro erworben hatte. Im Zuge des Abgasskandals und da in dem Auto der Motor EA 189 verbaut war, von dem bekannt ist, dass er über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt, verklagte der Kunde sowohl VW als auch die Tochtergesellschaft Audi auf Schadensersatz. Das Landgericht Hamburg gab ihm Recht und verurteilte sowohl VW als auch Audi ("die Beklagten als Gesamtschuldner") auf Schadensersatz. Dieser beläuft sich auf knapp 16.000 Euro nebst Zinsen, da der Audi Besitzer sich einen Nutzungswertersatz anrechnen lassen musste. Da das Gericht von einer möglichen Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern ausging, befand sich dieser jedoch im eher niedrigen Bereich.

Sowohl Audi als auch VW legten Berufung ein, woraufhin der Kläger mit Hilfe von HAHN Rechtsanwälte Anschlussberufung einlegte. Wohl aus Angst vor einem zu negativen Urteil vor dem Oberlandesgericht zogen beide Autohersteller ihre Berufung zurück, so dass das Urteil nun rechtskräftig ist.

Es ist damit eines der ersten rechtskräftigen Urteile gegen Audi. Dabei wirft das Gericht nicht nur VW eine sittenwidrige vorsätzliche Täuschung vor, sondern auch Audi. Audi habe die bewusst eingebaute Abschalteinrichtung gegenüber dem Kläger geheim gehalten. VW wird dabei vorgeworfen, einen manipulierten Motor in Verkehr gebracht zu haben, während Audi das mit diesem Motor ausgerüstete Fahrzeug in Verkehr gebracht habe. Beides sei sittenwidrig, so das Gericht. Es geht dabei davon aus, dass der Vorstand von Audi von der illegalen Software wusste.

Nachdem im Juni 2019 bekannt wurde, dass Audi viel tiefer in den Abgasskandal verstrickt ist, als es bisher glauben machen wollte, steigen somit auch die Chancen für betrogene Audi Fahrer, Schadensersatz zu erhalten - wie dieses Urteil zeigt.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de

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