Alle Storys
Folgen
Keine Story von HKI mehr verpassen.

HKI

Vorsicht beim Kauf gebrauchter Kaminöfen: Feuerstätten müssen aktuelle Grenzwerte einhalten

Frankfurt am Main (ots)

Alte Öfen entsprechen oftmals nicht den gesetzlichen Anforderungen

Der Kauf gebrauchter Kaminöfen über Kleinanzeigen oder Online-Auktionshäuser wirkt auf den ersten Blick wie ein Schnäppchen, kann aber Probleme mit sich bringen. So dürfen manche Heizgeräte gar nicht in Betrieb genommen werden oder müssen - entsprechend kostspielig - nachgerüstet werden. Darauf weist der HKI Industrieverbrand Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V. hin.

Denn während für laufende Altgeräte noch bis 2024 Übergangsregelungen zum Bestandsschutz greifen, erlöschen diese, sobald die Feuerstätte an einem anderen Ort angeschlossen wird. In diesem Fall wird der Ofen vom Gesetz her wie ein Neugerät behandelt. Und hier gilt: Neu installierte Feuerstätten müssen grundsätzlich den strengen Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV (Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz) entsprechen. Wer sich einen Kaminofen anschaffen möchte, sollte sich am besten für ein Neugerät entscheiden. Denn alle Neugeräte, die auf dem Markt sind, halten die Grenzwerte verbindlich ein.

Auf die Typprüfung achten

Der HKI rät daher allen Interessenten, die dennoch eine gebrauchte Feuerstätte anschaffen möchten, sich die Bescheinigung der Typprüfung vom Vorbesitzer geben zu lassen. Aus dieser geht hervor, ob das Gerät den Stand der Technik gemäß der Verordnung erfüllt. Ist diese nicht vorhanden, kann die HKI-Feuerstätten-Datenbank helfen - zu finden unter www.ratgeber-ofen.de im Bereich "Service". In der Datenbank sind über 6.500 Modelle aufgeführt. Sie gibt darüber Auskunft, ob das gesuchte Gerät den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Neugeräte schonen Umwelt und senken die Brennstoffkosten

Die Initiative des Gesetzgebers erfolgt aus gutem Grund: Moderne Holzöfen schonen die Umwelt. Zeitgemäße Verbrennungstechnik mit optimierter Luftzufuhr und wärmereflektierenden Materialien im Feuerraum verringern die Emissionen gegenüber Altgeräten um bis zu 85 Prozent. Ein klarer Vorteil für den Besitzer: Neue Holzfeuerungen benötigen für die gleiche Wärmeleistung bis zu einem Drittel weniger Brennstoff.

Pressekontakt:

HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Dipl.-Volkswirt Robert Hild
Referent Politik und Wirtschaft
Lyoner Str. 9
D-60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 25 62 68-105
Fax: +49 (0)69 25 62 68-100
E-Mail: hild@hki-online.de

Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Str. 190
D-50937 Köln
Tel.: +49 (0)221 42 58 12
Fax: +49 (0)221 42 49 880
E-Mail: info@dr-schulz-pr.de

Original-Content von: HKI, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: HKI
Weitere Storys: HKI
  • 12.10.2020 – 10:57

    Checkliste: Kleine Anleitung für die Ofenpflege

    Frankfurt am Main (ots) - In dieser Heizsaison ist das Jahr der Zulassung besonders wichtig Von der Sichtscheibe bis zum Schornstein - bevor im Herbst das erste Feuer entfacht wird, sollte die häusliche Holzfeuerung überprüft werden, sodass in der kalten Jahreszeit ein reibungsloser Betrieb gewährleistet ist. Worauf es beim regelmäßigen Reinigen und dem Funktions- sowie Sicherheitscheck ankommt, haben die Experten ...

  • 30.09.2020 – 11:13

    Ratgeber zum Ofenkauf: Welche Feuerstätte passt zu mir?

    Frankfurt am Main (ots) - Alles auf einen Blick: Kaminöfen, Heizkamine, Kachelöfen und Pelletöfen Auch wenn der letzte Winter mild war - eins ist sicher: Der nächste kommt bestimmt! Und an trüben, nasskalten Abenden gibt es nichts Gemütlicheres als ein loderndes, wärmendes Feuer. Moderne Holzöfen sorgen für eine stimmungsvolle Atmosphäre und stehen heutzutage dank ihrer hochentwickelten Gerätetechnik für eine ...

  • 21.09.2020 – 11:25

    Ende Dezember läuft Austauschfrist für alte Holzöfen ab

    Frankfurt am Main (ots) - Betroffene Feuerstätten sind über 26 Jahre alt Rund zwei Millionen alte Holzfeuerungen müssen bis Ende 2020 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Dies gilt für alle Einzelraumfeuerstätten mit einer Zulassung vor dem 01. Januar 1995, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV nicht entsprechen. Die ...