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Westfalenpost: Lorenz Redicker zum Bahnhofs-Urteil

Hagen (ots)

Man kann natürlich der Argumentation der Deutschen Bahn folgen. Einen abgelegenen Haltepunkt ohne Stromanschluss mit einem Lautsprecher oder einer elektronischen Anzeigetafel auszustatten, um Fahrgäste über Verspätungen informieren zu können, ist teuer. Unverhältnismäßig teuer, sagt die Bahn - zumal, wenn "am Tag nur drei Leute aussteigen".

Das Bundesverwaltungsgericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt, wie schon zwei Vorinstanzen auch. Und zwar nicht nur deshalb, weil Haltepunkte, an denen nur drei Reisende am Tag aussteigen, längst geschlossen sind. Die Fahrgastrechteverordnung sieht die Informationspflicht schlicht und einfach vor; Bahnkunden können und dürfen deshalb erwarten, dass sie am Haltepunkt über Ausfälle oder Verspätungen informiert werden. Dass die Bahn zu so einer Selbstverständlichkeit nun höchstrichterlich gezwungen werden muss, stellt sie wieder einmal in schlechtes Licht. Diese Negativ-Werbung indes hätte sich der Staatskonzern leicht ersparen können - durch Verzicht auf die letzte Berufung. Denn so schlecht informiert die Bahn ja gar nicht. Am Jahresende sollen bis auf 100 alle Bahnhöfe und Haltepunkte entsprechend ausgestattet sein. Wenn dann noch die Informationen auch in der Praxis und nicht nur in der Theorie bei den Fahrgästen ankommen sollten - dann wäre doch schon einiges erreicht.

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