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Westfalenpost: Schwarzen Peter den Richtern zugeschoben Von Nina Grunsky

Hagen (ots)

Das Ergebnis ist eindeutig. Keine abweichende Meinung. Einstimmig haben die Verfassungsrichter das Betreuungsgeld gekippt. Nicht etwa, weil die als "Herdprämie" gescholtene Leistung Frauen sowie Kinder aus bildungsfernen Familien schlechter stellt. Sondern, weil der Bund keine Zuständigkeit für das Betreuungsgeld hat.

Da mag die Frage durchaus erlaubt sein, ob hochqualifizierte Mitarbeiter in den Berliner Ministerien das nicht doch hätten absehen können? Zumal die Leistung ja von Anfang an umstritten, Klagen also abzusehen waren. Ob die Politiker womöglich Bedenken nicht ernst genug genommen haben? Vielleicht, weil man den Konflikt mit dem Koalitionspartner und den Wählern scheute und den schwarzen Peter lieber Karlsruhe zuschieben wollte. Vielleicht, weil man die CSU somit am Ende einmal mehr bloßstellen konnte. Die steht seit dem Maut-Debakel ohnehin düpiert genug da.

In die Bredouille gebracht hat man damit jedoch vor allem die Familien, die mit der schmalen Leistung kalkuliert haben - und nun darauf verzichten müssen. Verärgert hat man die Eltern, denen man ein kleines Stück Anerkennung erst gewährt und jetzt wieder genommen hat. Man mag vom Betreuungsgeld halten, was man will. Man mag der Ansicht sein, dass das knappe Geld tatsächlich besser in die frühkindliche Bildung und Kindertagesstätten investiert wird. Dieses Vorgehen aber ist den Betroffenen gegenüber nicht fair.

Wenigstens einen Vorteil hat das Urteil: Unterschiede zwischen den Parteien der großen Koalition werden nun wieder besser sichtbar. Und das Versuchslabor Föderalismus ist erneut eröffnet. Wenn sich Seehofer mit seinen Plänen für Bayern durchsetzt, kann sich am Ende zeigen, welche Lösung die bessere ist. Die bayrische oder die nordrhein-westfälische.

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