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Westfalenpost: Armee des Parlaments

Hagen (ots)

Urteil heizt Sicherheitsdebatte an
Von Jörg Fleischer
Gut fünf Jahre liegen die umstrittenen Türkei-Einsätze deutscher 
Soldaten in Awacs-Aufklärungsflugzeugen zu Beginn des Irakkriegs 
zurück. Das ist lange her. Heute käme dem Urteil der Karlsruher 
Richter kaum mehr als eine historische Bedeutung zu. Das 
Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, was seit 1994 gilt: 
Bewaffnete Einsätze deutscher Soldaten im Ausland bedürfen der 
Zustimmung des Bundestages. Das muss so sein und soll auch so 
bleiben. Denn die Bundeswehr ist vor allem die Armee des Parlaments -
und nicht die der Regierung.
 Dieser Richterspruch findet nur deshalb größere Beachtung, weil er 
in die Debatte um das neue Sicherheitskonzept der Union fällt. Nach 
US-Vorbild soll ein Nationaler Sicherheitsrat her, der die 
Kompetenzen im Kanzleramt bündelt.
 Klingt gut, doch heraus kommt bei diesem Vorschlag nichts, außer 
einem fruchtlosen Koalitionsstreit. Die Union weiß nur zu gut, dass 
es mit dem Verteidigungsausschuss und dem Bundessicherheitsrat genug 
kompetente Gremien gibt. Es braucht keinen weiteren Expertenzirkel - 
und schon gar kein neues Machtzentrum. Überdies ginge eine 
Umstrukturierung zu Lasten des Außenministeriums. Völlig unnötig 
heizt die Union alte Rivalitäten zwischen Kanzler- und Außenamt an. 
Bei diesem Disput kann es nur Verlierer geben, denn eine rasche 
Umsetzung der Pläne, von denen sich CDU und CSU den Armeeeinsatz im 
Innern versprechen, ist weder möglich noch wünschenswert. Dieses 
Sicherheitskonzept hat das Ziel, die Bundeswehr von einer Parlaments-
zu einer Regierungsarmee umzufunktionieren. Das aber ist gegen unsere
Verfassung.

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Telefon: 02331/9174160

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