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Westfalenpost: Ein dreister Versuch

Hagen (ots)

Das Recht auf öffentliche Geheimnisse
Von Rudolf Limpinsel
Darf man eine Redaktion durchsuchen lassen, wenn man wissen möchte, 
welche Person einer öffentlichen Behörde Dienstgeheimnisse 
weitergegeben hat? Nein, das darf man nicht. Das hat das 
Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Durchsuchung der 
Cicero-Redaktion geschrieben.
 Wenn Journalisten aus geheimen Unterlagen berichten, dann liegt es 
in der Natur der Sache, dass die Berichte nicht länger geheim sind. 
Journalisten sind per se keine Geheimnisträger, weil es das Ziel 
ihrer Arbeit ist, Öffentlichkeit herzustellen. Der Journalist hat 
selbstverständlich seine Informationen sorgfältig zu prüfen, auf der 
anderen Seite gehört es zu den Grundfesten des Berufs, die Quellen zu
schützen, weil sie anderenfalls versiegen. Auch deshalb haben 
Journalisten ein Zeugnisverweigerungsrecht - um Interessen der 
Öffentlichkeit zu wahren.
 Der Vorstoß, Journalisten der Beihilfe des Geheimnisverrats zu 
bezichtigen, ist vor diesem Hintergrund bizarr. Darf man hinter dem 
Vorstoß des Ausschussvorsitzenden Siegfried Kauder also den 
schlichten Versuch vermuten, Journalisten einzuschüchtern? Nein, das 
darf man nicht; das muss man.

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Rückfragen bitte an:
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Telefon: 02331/9174160

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