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Neue OZ: Kommentar zu Prozesse
Gesundheit

Osnabrück (ots)

Unangenehm, aber nicht unzumutbar

Büros, Behörden, Bahnhöfe, Züge oder Restaurants, die Liste der Orte, an denen nicht oder nur eingeschränkt gequalmt werden darf, ist mittlerweile lang. Fällt jetzt mit der Mietwohnung der privateste Zufluchtsort der Raucher? Hoffentlich nicht.

Nachdem ein Düsseldorfer Richter einem Raucher geringe Chancen eingeräumt hat, gerichtlich gegen seine Wohnungskündigung vorzugehen, schwebt die Frage in der Luft. Dem Senior war die Wohnung gekündigt worden, weil andere Hausbewohner sich angeblich von seinen Nikotinschwaden belästigt fühlten. Je nachdem, wie das Urteil ausfällt, könnte es die nächste Runde einläuten im Kulturkampf zwischen Gesundheitsaposteln auf der einen und eingefleischten Rauchern auf der anderen Seite.

Klar ist: Passivrauchen kann die Gesundheit schädigen. Allerdings ist schwer vorstellbar, dass ein Mieter einem Nachbarn dessen Wohnung regelrecht vernebelt. Daran dürfte selbst ein Helmut Schmidt scheitern. Nichtraucher, die sich schon an leichtem Rauchgeruch stören, können vorübergehend das Fenster schließen. Auch ein schaler Zigarettengeruch im Treppenhaus ist zwar unangenehm, aber nicht unzumutbar. Rauchen in privaten Wohnungen ist bislang eine geschützte Freiheit, und dabei sollten Justiz und Gesetzgeber es auch belassen. Nur bei nachgewiesener, ernsthafter Gesundheitsgefahr sollte Rauchen ein Kündigungsgrund sein.

Manuel Glasfort

Pressekontakt:

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Telefon: +49(0)541/310 207

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